60 Die gewerbliche Arbeit u. ihre Organisation.
die freie Verfügung über die zur Weiterverbreitung oder
Bearbeitung erworbenen Sachgüter zusteht, d. h. also, wenn
Privateigentum an allen Kalegorien von Sachgütern, in—
sonderheit auch an den sachlichen Produktionsfaktor besteht.
Ausdrücklich muß jedoch hervorgehoben werden, daß die
erwähnten rechtlichen Beziehungen keineswegs notwendig
von der Rechtsordnung als statthaft anerkannt zu sein
brauchen. Es genügt, um die Existenz des Kapitalismus
formell zu ermöglichen, daß jene Beziehungen auf irgend
eine Weise, sei es praeter legem, sei es contra legem tat—
sächlich zustande kommen können. Damit nun aber Kapi⸗
talismus möglich sei, ist nicht nur erforderlich, daß die im
Wesen kapitalistischer Organisation gegründeten Vertrags—
schließungen überhaupt stattfinden können, sie müssen viel—
mehr auch in einem dem Unternehmer günstigen Sinne sich
abwickeln, d. h. also im Endergebnis die Reproduktion eines
Sachvermögens nebst einem Aufschlag — dem Profit —
herbeiführen. Die Bedingungen, an deren Erfüllung solcher—
art die Verwertung eines Kapitals gebunden ist, sind die
objektiven Bedingungen materieller Natur, von
denen oben die Rede war. Wir können ihrer hauptsächlich
zwei verschiedene Kategorien unterscheiden.
Erstens muß sich Gelegenheit bieten, daß der kapita—
listische Unternehmer die von ihm produzierten Waren in
hinreichender Menge gewinnbringend verkaufen kann. In
der Eigenart der kapitalistischen Produktionsweise ist es be—
gründet, daß die Warenerzeugung unter einem bestimmten
Minimum von Produkten nicht erfolgen kann, daß sie aber
von einer Tendenz zur unausgesetzten Ausweitung des Pro⸗
duktionsrahmens beherrscht wird. Daraus ergibt sich, daß
eine der vornehmsten Bedingungen für die Existenz kapita—
listischer Produktion das Vorhandensein einer großen Anzahl
von Käufern ist. Wir können das auch so ausdrücken, daß