78 Überblick über d. geschichtl. Entwickelung d. Gewerbewesens.

städtischen Produzenten ein gesetzliches Monopol gewahrt
wurde. Aber auch innerhalb der Stadt selber sollte die
Konkurrenz fremder Gewerbetreibender nicht unbeschränkt
sein. Es wurde deshalb fremden Händlern oder gewerb—
lichen Produzenten nur unter erschwerenden Bedingungen
bezw. nur zu bestimmten Zeiten an den Jahrmarkttagen
das Feilhalten ihrer Waren gestattet. War durch Maß⸗
nahmen solcher Art die ökonomische Basis, auf der die
Stadt ruhte, gesichert, so sorgte nun ein kunstvolles System
von Vorschriften dafür, daß sich im Inneren der Stadt
die wirtschaftlichen Vorgänge in einer für den einzel⸗
nen Konsumenten wie den einzelnen Produzenten gleich
vorteilhaften Weise abspielten. Hatte man auf der einen
Seite den gewerblichen Produzenten fast ein Monopol
innerhalb der Stadt und ihrer Umgegend für den Absatz
ihrer Erzeugnisse gegeben, so erkannte man auf der anderen
Seite, daß diesen Monopolen im Interesse der Konsumenten
eine Reihe von kontrollierenden Vorschriften gegenüber zit
stellen seien, die den Zweck hatten, die schädlichen Auswüchse
der Monopolstellung der Gewerbetreibenden zu beseitigen.
Daß man bis zu einem gewissen Grade die fremde Kon—
kurrenz zuließ durch Gestattung des Absatzes, wurde schon
erwähnt. Ein weiteres Korrektiv lag in der Freigabe der
hausgewerblichen Eigenproduktion. Endlich aber sorgten
direkte regelnde Vorschriften dafür, daß die Konsumenten
jederzeit hinreichend mit guten und preiswerten Erzeug⸗
nissen versorgt wurden. Um die hinreichende Menge ge⸗
werblicher Produkte zu gewährleisten, ließ man sich von
Obrigkeits wegen die Sorge für eine stets genügende Menge
von Handwerkern angelegen sein. Wurden es deren zu
wenig, so bemühte man sich um die Herbeischaffung des
erforderlichen Ersatzes. Um die Qualität der Produkte zu
heben. wurden Waren-Schauprüfungen eingerichtet, wurde