Die Epoche der handwerksmäßigen Organisation. 81

gesamte berufliche und ein großer Teil des privaten Lebens
des Handwerkers in früherer Zeit ab.
Eine der wesentlichsten Leistungen der mittelalterlichen
Zunft war die, die eben gekennzeichnete Gewerbeordnung
zu befördern und zur Anwendung zu bringen. Sie erhielt
von der Obrigkeit einen großen Teil der Rechte zuerkannt,
die sie dem Einzelnen gegenüber zur Durchführung zu
bringen berufen war. Das ist der Grund, weshalb man
die Gewerbeordnung des Mittelalters auch als Zunft—
ordnung bezeichnet. Daneben hatte die Zunft dafür
Sorge zu tragen, daß die handwerksmäßige Selbstündigkeit
dem Einzelnen nach deren beiden Seiten hin, der Selb—
ständigkeit des Handwerkers als nur gewerblicher Arbeiter
und als Kleinbetriebler ermöglicht wurde. Zu diesem Be—
hufe übernahm sie oder die Stadt alles, was andere Fertig—
—ADDDD besitzt, ins⸗
besondere kaufmännische Spekulation erheischte, also den
etwa notwendigen Rohstoffbezug im großen oder von weit
her, oder die etwa erforderliche Organisation des Absatzes
der Erzeugnisse über ein größeres Gebiet. Sie unterhielt
aber auch, sowie die Stadt hier als solche nicht einirat,
auf gemeinsame Kosten zu gemeinsamen Gebrauch jene
gewerblichen Arbeitsstätten größeren Stiles, von denen
oben die Rede war. Endlich war sie es, die für die Über—
mittelung des handwerksmäßigen Könnens von Generation
zu Generation Sorge trug. Sie war es, die durch ihre
Organisation den regelmäßigen Stufengang der fach⸗
männischen Ausbildung — Lehrling, Geselle, Meister —
gewährleistete. Die Zünfte, die ursprünglich nur im öffent⸗
lichen Interesse diejenigen Funktionen ausübten, die ihnen
gleichsam von Gemeinschafts wegen übertragen waren, wurden
dann im Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr zu eng⸗
herzigen Vertretern von Sonderinteressen. Sie dachten
Sombart, Gewerbewesen J