90 überblick über d. geschichtl. Entwickelnng d. Gewerbewesens.

zur Entwicklung zu bringen. Deshalb müssen wir ihn an
dieser Stelle in seinen Grundzügen wenigstens kennen zu
lernen suchen.
Ich sagte schon, daß es den Interessen des modernen
Staates ebenso wie denen des modernen Kapitalismus ent—
sprach, daß im Innern der neu zu bildenden großen Reiche
jene Widerstände der lokalen Gewalten gebrochen würden,
die aus der mittelalterlichen Staats- und Wirtschaftsver—
fassung überkommen waren. Es galt vor allem zu diesem
Behufe die wirtschaftliche Autonomie der Städte zu be—
seitigen. Es wurde ihr Gewerbemonopol dadurch gebrochen,
daß man das Bannrecht aufhob und dadurch also die Eta—
blierung neuer Gewerbezweige auf dem platien Lande frei—
gab. Gleichzeitig wurde das Zunftregiment insofern ein—
geschränkt als die kapitalistischen Gewerbe unzünftig betrieben
werden durften oder aber die Zünfte territorial geordnet
wurden. Um den Waren die freie Zirkulation durch ein
größeres Gebiet zu gewährleisten, mußten die Stapel-,
Meilen- und Straßenrechte der Städte beseitigt werden,
was beispielsweise in Preußen im 16. und 17. Jahrhun—
dert eine Hauptaufgabe der Wirtschaftspolitik war; ebenso
mußte darauf Bedacht genommen werden, daß die Schran—
ken fielen, die die einzelnen Städte oder Territorien durch
ihre Binnenzölle aufgerichtet hatten. In den westeuropäischen
Ländern vollzog sich diese Befreiung des Warenverkehrs von
den binnenländischen Zollschranken schon im 17. Jahrhun—
dert, Deutschland als Ganzes mußte sich bis zum 19. Jahr—
hundert gedulden, ehe es einer gleichen Politik teilhaftig
wurde. Hier war es erst die Gründung des Zollvereins
in den 1830er Jahren die dasjenige leistete, was schon
Colbert in Frankreich vollbracht hatte.
Mit dieser Beseitigung der Hemmungen im Innern des
Landes, die einer freien Entwicklung des Handels und der