Die Schaffung der objektiven Beding. kapitalist. Wirtschaft. 91

Produktion im Wege standen, war aber das Werk, das man
erstrebte, nämlich einen nationalen Markt zu schaffen, erst
halb vollendet. Es mußten nun Maßnahmen positiver
Natur getroffen werden, die aus dem Gebiet der neu zu
bildenden Großstädte auch ein einheitliches Wirtschaftsgebiet
machten. Hierher gehört das Bestreben zur Hebung der
Verkehrsstraßen: man legte Chausseen an, man bante Kanäle,
man errichtete Posten; unter Heinrich IV. wurden in Frank—
reich schon 31,, Millionen Livres, unter Colbert über
4 Millionen Livres zur Hebung der Verkehrsstraßen aus—
gegeben. Sodann war man darauf bedacht, die Waren—
zirkulation dadurch zu heben, daß man über ein größeres
Gebiet einheitliche Gewichts? und Münzsysteme einführte.
Es wurde das Markt- und Meßwesen, das bis dahin von
Stadt zu Stadt verschieden geregelt war, einer einheitlichen
Ordnung für den ganzen Staat unterworfen. Es wurde
endlich an Stelle der lokalen Rechte ein einheitliches Recht
zu setzen versucht und zu diesem Behufe das römische Recht
rezipiert, das besser als die überkommenen Landesrechte den
Bedürfnissen eines höher entwickelten Verkehrslebens zu ent—
sprechen vermochte.
Des weiteren war man darauf bedacht, durch positive
Maßregeln die vorhandene kapitalistische Industrie des
Landes nach Möglichkeit zu fördern und fehlende Industrien
im Lande zur Entwicklung zu bringen. Diesem Bestreben
diente vor allem eine außerordentlich kunstvolle Gren zzoll⸗
politik, die in ihren Grundzügen sich vielfach an die Maxi—
men anlehnte, von denen die städtische Handelspolitik be—
herrscht gewesen war. Wollte man eine einheimische Industrie
entwickeln, so mußte man zunächst darauf bedacht sein, die
Konkurrenz fremder Industrien fern zu halten. Es geschah
dies dadurch, das man die Einfuhr fremder Industrieerzeug⸗
nisse entweder ganz verbot oder mit hohen Zöllen belegte.