Die Schaffung der objektiven Beding. kapitalist. Wirtschaft. 99

lästig, in einer Zeit, in der das Tempo des Wirtschafts—
lebens noch immer ein langsames war, in dem die Aus—
maße kapitalistischer Wirtschaft noch verhältnismäßig gering
waren.

In dem Maße, wie ev erstarkte, mußte ihm die staat—
liche Unterstützung überflüssig, in dem Maße, wie er sich
intensiv und extensiv ausdehnte, mußte ihm die staatliche
Bevormundung lästig erscheinen. Sein Streben mußte
bielmehr, sobald er aus seiner ersten Kindheitsepoche heraus—
trat, auf eine Rechtsordnung gerichtet sein, die der indivi—
duellen Betätigung möglichst geringe Schranken auferlegte
und um diesen Preis der Freiheit selbst auf die staatliche
Förderung verzichten, d. h. die Interessen des erstarkenden
Kapitalismus drängten auf die Einführung eines recht—
lichen Zustandes hin, den wir als Gewerbefreiheit zu
bezeichnen uns gewöhnt haben. Die gewerbefreiheitliche
Ordnung des Wirischaftslebens erscheint nämlich den Inter—
essen des entwickelten Kapitalismus ebenso zu entsprechen,
wie eine gebundene Wirtschaftsverfassung denjenigen des
Handwerks gerecht wird. Es wird nützlich sein, daß ich
die Erwägungen, die zu dieser Einsicht führen, so wie ich
sie an anderer Stelle bereits einmal angestellt habe, hier
noch einmal wiederhole.
Das naturgemäße Rechtsideal jedes Produzenten, der
auf den Absatz (von Gütern oder Diensten) an andere an—
gewiesen ist, ist das Monopol; das will sagen: die Frei—
heit für sich, der Zwang, die Beschränkung für andere.
Wenn er sich für eine andere Ordnung ausspricht, so ge—
schieht es, weil er sein Ideal nicht verwirklichen zu können
glaubt; er willigt in ein Kompromiß, um wenigstens einiges
für sich zu retten, an dessen Erhaltung oder Durchsetzung
ihm gelegen ist. Das Wesen der Wirtschaftsform entscheidet
über das Ergebnis dieses Kompromisses: das für den

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