102 Überblick über d. geschichtl. Entwickelg. d. Gewerbeweseus.

Diese prinzipielle Hinneigung des kapitalistischen Inter—
esses zur Freiheit wird nun aber noch durch die konkret—
historische Verumstandung verstärkt, die das Kapital bei
feinem Eintritt in die Geschichte vorfindet. Es muß sich
durchsetzen gegen die Beschränkungen einer aus handwerks—
mäßigem Geiste geborenen Rechtsordnung, hinter der sich
Wirtschaftselemente verschanzt halten, deren Unterlegenheit
gegenüber dem angreifenden Kapital in einer offenen Feld—
schlacht außer Zweifel steht: die handwerksmäßigen Produ—
zenten und die Lohnarbeiter. Wirtschaftliche Freiheit kann
also nach dieser Seite hin leicht Auslieferung oder Ent—
waffnung der Gegner des Kapitals bedeuten. Also auch
hier mündet dessen Interesse in das Postulat einer freiheit—
lichen Wirtschaftsordnung ein: das Kapital fühlt sich stark
genug, den Kampf in freiem Felde aufzunehmen: es bietet
den notorisch schwächeren Gegnern die „freie Konkurrenz“ an.
Freilich muß nun, wenn die Rechtsordnung in diesem
Sinne wirklich gestaltet wird, auch von kapitalistischer Seite
eine wesentliche Konzession gemacht werden: die Beschrän—
kung der wirtschaftlichen Freiheit muß für alle, also auch
für alle anderen kapitalistischen Unternehmer aufgehoben
werden. Das ist bitter, aber es ist doch das kleinere Übel.
Eine ideale Rechtsordnung enthielte natürlich: Freiheit im
Konkurrenzkampfe mit Handwerk und Arbeiterschaft, Bin—
dung oder noch besser Ausschließung aller übrigen kapita—
listschen Unternehmer. Da dieses Ideal nicht verwirklicht
werden kann, so willigt das Kapital in das Kompromiß:
es opfert den Rechtsgedanken des Monopols oder Privilegs
und verlangt die wirtschaftliche Freiheit für alle.
Die Einführung der Gewerbefreiheit, wie sie im Laufe
des 19. Jahrhunderts in allen Kulturstaaten erfolgte, bildet
einen Teil der sogenannten liberalen Reformen, die im
Namen eines hohen allgemeinen Menschenrechts erkämpft