26 Die Gestaltung d. Gewerbewesens i. d. mod. Kulturstaaten.
Verbänden veranlaßte. Aus diesem Ideenkreis heraus
sind insbesondere in Deutschland (andere Länder kommen
dabei nur in geringem Umfang in Betracht) die Bestre—
bungen zur Gründung von Handwerkergenossenschaften ver—
schiedenen Inhalts hervorgegangen.
Die Anfänge der Genossenschaftsbewegung
—DD0
Genossenschaften, die von Handwerkern ins Leben gerufen
wurden, waren die Tischlermagazin-Genossenschaften,
sogenannte Gewerbehallen, von denen die frühesten 1841
in Mainz, 1843 in Mannheim, 1845 in Worms und Köln,
1846 in Wiesbaden und Frankfurt am Main gegründet
sind. Sie hatten den Zweck, die Erzeugnisse der Hand—
werker in gemeinsamen größeren und eleganteren Ver—
kaufsstellen feilzubieten und dadurch ihre Absatzfähigkeit zu
erhöhen. Zu diesen Magazin-Genossenschaften treten später
Rohstoffvereine, von denen die ersten für Schuhmacher
und Tischler von Schultze in Delitzsch in den Jahren
1849-50 begründet wurden. Die dritte Kategorie von
Handwerkergenossenschaften, soweit sie die Organisation des
Produktionsabsatzes betreffen, sind die Werkgenossen—
schaften, die den Zweck haben, größere Arbeitsmittel
mehreren Handwerkern zur Verfügung zu stellen. Die
Statistik ebenso wie die Schicksale, die die einzelnen Hand—
werker⸗Betriebsgenossenschaften im Laufe des letzten halben
Jahrhunderts erfahren haben, erbringen den bündigen Be—
weis, deß die Idee der Handwerker-Genossenschaften in
dem eben bezeichneten Sinne auf falschen Voraussetzungen
aufgebaut und somit lebensunfähig ist. Die Entwickelung
der genannten Genossenschaften ergibt sich aus folgenden
Ziffern, denen angesichts ihrer Winzigkeit keine weiteren
Bemerkungen hinzuzufügen sind.