Gewerbliche Schutzpolitik.

103

Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund bezw. das
Deutsche Reich vom Jahre 1869. Die Aufschwungsperiode
jedoch, die Deutschland in den 1860er Jahren und in der
ersten Hälfte der 1870er Jahre erlebte, brachte es mit sich,
daß die reaktionäre Opposition der Handwerker verstummte
und das Handwerkertum sogar ein paar Jahrzehnte lang im
Schlepptau manchesterlich liberaler Politik segelte.
Ende der 1870er bezw. Anfang der 1880er Jahre
änderte sich die Situation in dem Maße, als die Bedrängnis
des Handwerks zunahm. Die Stimmen gegen die Gewerbe—
freiheit, die Forderungen einer Revision in zünftlerischem
Sinne wurden wieder laut und fanden ihre Vertretung in
den Organisationen, die sich in den 1880er Jahren das
Handwerk schuf. Im Jahre 1882 tagte die Allgemeine
deutsche Handwerkerversammlung in Magdeburg, 1883
wurde der Allgemeine deutsche Handwerkerbund begründet,
neben dem es noch den Zentralausschuß der deutschen In—
nungen gab. Diese beiden Organe verbrüderten sich im
Jahre 1892 auf dem Deutschen Innungs- und Allgemeinen
Handwerkertag zu Berlin, auf dem 2000 Delegierte an—
wesend waren, und in deren Händen lag die Führung des—
jenigen Teiles des Handwerks, der auf eine Anderung des
bestehenden Rechtszustandes drängt (und das ist die über—
wiegende Mehrheit), bis er durch die deutschen Handwerks—
und Gewerbekammertage abgelöst wurde, die heute als die
offiziellen Vertreter des Handwerkerstandes auf Grund der
durch das Gesetz von 1897 geschaffenen Organisation er—
scheinen. Eine selbständige Vertretung im Parlament haben
die Handwerker, obwohl mehrmals darüber disputiert worden
ist, nicht für nützlich gehalten; sie haben sie auch nicht nötig,
da die beiden mächtigsten politischen Parteien im Deutschen
Reich, die Konservativen und das Zentrum, in dem Bestreben
wetteifern, den Interessen des Handwerkerstandes zu dienen.