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Gewerbepolitik.

eines der streitenden Teile von der zuständigen Innungs—
behörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber
der betreffenden Innung nicht angehört; daß die Vorschriften
über die Regelung des Lehrlingsverhältnisses sowie über
Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge ebenfalls für Nicht—
innungsmitglieder bindend seien, und endlich, daß Nicht—
innungsmitgliedern von einem bestimmten Zeitpunkte an ver—
boten werden könne, Lehrlinge überhaupt anzunehmen.
*100 hatte dann die Ergänzung hinzugefügt, daß
Nichtinnungsmitglieder zu den Kosten herbeigezogen werden
könnten, die bei der Innungstätigkeit bewährter Innungen
diesen erwüchsen.
Hatte nun auf Grund dieser Privilegierungen die In—
nungsbewegung einen neuen Aufschwung genommen oder
nicht? War ihr Umfang derart, daß er billigen Anforderungen
genügen mußte oder blieben die Innungen ohne das Prinzip
des Zwanges immer noch zu einer kümmerlichen Existenz
verurteilt? Das war der Streitpunkt, um den sich Mitte
der 1890er Jahre die Diskussion in Politik und Wissenschaft
drehte. Durch einen bedauerlichen Zufall hatte auch in der
wissenschaftlichen Erörterung sich die Meinung herausgebildet,
daß Mitte der 1890er Jahre erst etwa ein Zehntel aller
Handwerker in Innungen organisiert sei. Zuverläfsige Be—
rechnungen ergaben jedoch, daß die Ziffer der organisierten
Handwerksmeister eine viel höhere war, daß sie, wenn man
nur die Innungen berücksichtigt 25—80 0/0, unter Hinzu—
rechnung auch der Gewerbevereine 29—35 0/0 (die beiden
Ziffern sind die Ergebnisse der Berechnungen Thilo Hampkes
und Paul Voigts) betrug.
Die Statistik lehrt, daß dieses Viertel oder Drittel der
Handwerksmeister so ungefähr alles war, was überhaupt
der Organisation sich zugänglich erwies. Denn es muß
bedacht werden, daß etwa 550,,0 aller Handwerksmeister