Gewerbepolitik.
gestiegen, die Zahl der Mitglieder jedoch von 331364 auf
457 283, also um 125919, d. h. um 380/0. Damit würde
sich die Zahl der in Innungen organisierten Handwerker
von 25040 (dies war die Hampkesche Berechnung für die
Zeit vor Erlaß des Gesetzes gewesen) auf 85,20/0, nach
der Voigtschen Berechnung von 300/0 auf 35,20/0 gehoben
haben. Rechnet man die in Gewerbevereinen organisierten
Handwerker, die nicht Innungsmitglieder sind, in Höhe von
89 100 Handwerkern hinzu, so beträgt die Zahl der in
Deutschland in Innungen und Gewerbevereinen heute or—
ganisierten Handwerker 546383, also 420/, aller Hand⸗—
werker Deutschlands.
Wie weit diese Ausdehnung des Kreises der organi—
sierten Handwerker auf Gebiete, die bisher sich der Organi—
sation entzogen hatten, verwaltungstechnische Schwierigkeiten
hervorruft, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen.
So viel jedoch muß man jetzt schon mit Bestimmtheit aus—
sagen, daß die zwangsweise Hereinziehung der gesamten
Angehörigen eines Gewerbes, also auch der Widerwilligen,
auf der einen Seite zweifellos die gedeihliche Entwicklung
einzelner kräftiger Existenzen unter den Handwerkern zu
verhindern imstande ist, wodurch gerade jener Auslese—
prozeß zum kleinkapitalistischen Unternehmer, den wir als
die einzige Rettung wenigstens einzelner Handwerkerexisten—
zen anerkannten, aufgehalten wird, und daß auf der andern
Seite die gezwungene, widerwillige Minorität häufig genug
der willigen Majorität Hindernisse zu bereiten geneigt und
in der Lage sein wird.
Aber viel wichtiger als diese Dinge ist die Frage, ob
denn die zwangsweise Organisation der sämtlichen Hand—
werker eines Gewerbes, wie sie nun durch das Gesetz durch—
geführt werden kann, wirklich dazu beizutragen vermag, die
schwierige Lage, in der sich das Handwerk befindet, zu ver—

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