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Gewerbepolitik.

dadurch Abbruch erlitten hat, daß in den kapitalistischen
Unternehmungen höhere Qualitätsleistungen erzielt worden
sind, als dadurch, daß die kapitalistische Unternehmung
billigere bezw. schlechtere Waren liefert. Und ebensowenig
würde die Einführung des Befähigungsnachweises den
Handwerker gegenüber seinen eigenen Genossen, dem kon—
kurrierenden Handwerksmeister, schützen. Die Einführung
des Befähigungsnachweises beschränkt ja zunächst die Zahl
der konkurrierenden Handwerksmeister gar nicht, und darauf
käme es doch vor allem an, daß die Konkurrenz der Hand—
werker untereinander beschränkt würde. Wollte man dieses
Ziel erreichen, so müßte man daran denken, nur eine be—
stimmte Anzahl von Handwerkern zur Ausübung des Ge—
werbebetriebes zuzulassen, d. h. also den numerus clausus,
wie ihn die Zünfte in den späteren Jahrhunderten ein—
führten, wieder zur Geltung zu bringen. Oder aber man
müßte durch andere Schikanen — hohe Eintrittsgelder,
lange Wartezeit usw. — das Nachrücken der jüngeren Meister
aufzuhalten trachten: Gedanken also, die heutzutage auch
in zünftlerischen Kreisen doch nur im geheimen geäußert
werden.
Der Befähigungsnachweis verhindert aber den Hand—
werker auch nicht einmal, seinen Nebenmann, wie es heut—
zutage der Fall ist, durch billige, weil schlechte Arbeit, zu
unterbieten, um sich gegenüber der kapitalistischen Konkur—
renz über Wasser zu halten. Wenn ein Handwerker glaubt,
daß er besser fährt, wenn er schludrig, dafür aber billig
arbeitet, so wird ihn die Tatsache, daß er besser arbeiten
kann, nicht daran hindern, jenen Ausweg zu betreten.
Nun könnte man aber vielleicht verlangen, der Gesetzgeber
solle dem Wunsche der Handwerker, die nun einmal glauben,
daß der Befähigungsnachweis die Panazee sei, durch seine
Einführung entgegenkommen, wenn er sich nicht sagen müßte,