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Gewerbepolitik.

schutz in Zukunft noch weiter ausgedehnt werden muß;
namentlich ist es nicht ausgeschlossen, daß die weitere Ent—
wicklung des Kartellwesens, das schließlich zu einer Mono—
dolisierung des Marktes führt, im Interesse der Konsumen—
ten Eingriffe in die Freiheit des seine Monopolstellung aus—
beutenden Unternehmers nötig macht.
In den Vereinigten Staaten von Amerika, wo heute
schon alle wichtigeren Zweige der Produktion und des Ver—
kehrs vertrustet sind und die Bevölkerung einer Hand voll
beliebiger Milliardäre ausgeliefert ist, scheint der Zeitpunkt,
im Interesse der Gemeinschaft dem Unfug der Monopol—
bildung zu steuern, bereits sehr nahe gerückt zu sein. Bei
uns liegen derartige Gefahren in weiter Ferne und es er—
scheint müßig, schon jetzt sich den Kopf zu zerbrechen, wie
in Zukunft die Interessen des konsumierenden Publiknms
gegenüber den Monopolbestrebungen der Industrie oder
des Verkehrs zu wahren seien.
Am frühesten hat man die Gefahren erkannt, die das
schrankenlose Wirken des Kapitalismus für die in seinem
Dienste besindlichen Arbeiter mit sich bringt. Und dem—
gemäß ist dann auch die Schutzgesetzgebung auf diesem Ge—
biet bereits viel weiter fortgeschritten. Was hier in Frage
steht, ist natürlich das, was man unter der sozialen Ge—
setzgebung, genauer unter dem Arbeiterschutz zu ver—
stehen pflegt.
Der Behandlung dieses Teiles der Gewerbepolitik ist
sedoch ein besonderes Bändchen in dieser Sammlung ge—
widmet, so daß es an dieser Stelle erübrigt, näher anf die
Sache einzugehen.