Gebiet, das zum Aufschluß kam, liegt südlich des Thüringer Waldes im 
Flußgebiet der Werra und Fulda. Als vierter Bezirk schloß sich das 
Hannoversche Hügelland an; der südliche Teil der Provinz Hannover 
and das Braunschweigische Staatsgebiet, dem sich endlich das große 
norddeutsche Flachland anschließen würde. Zu diesen in Mittel- oder 
Norddeutschland gelegenen Gebieten traten zu einem späteren Zeitpunkt 
die Fundestätten in Süddeutschland, vor dem Kriege als wichtigstes Ge- 
biet das Elsaß, nach der Abtretung des Elsaß auf Grund des Vertrages 
von Versailles Baden hinzu. Es erübrigt sich, an dieser Stelle auf die 
geologischen Verschiedenheiten der Gebiete im einzelnen einzugehen, da- 
gegen ist es erforderlich, die Bedeutung: der Gebiete in ihrem Anteil an 
der deutschen Kaliförderung aufzuzeigen. 
Anteil der einzelnen Fördergebiete‘) 
an der Gesamtförderung eif. von 1921—1928 
in %. 
Jahr 
‚921 
‚922 
923 
‚924 
1925 
L926 
927 
19928 
Hannover 
26,2 
26,0 
27,3 
20,8 
9 4 
79,1 
983.4 
Magdeburg 
77,6 
4 BR 
M,1 
u 1 
„0 
-1 
„6 
15,9 
Halle 
12,4 
97 
a7 
1,5 
3,9 
5A 
5,2 
51 
Nordhausen 
(Südharz) 
8,9 
‚5,5 
8,9 
18,3 
9,6 
21,7 
21,6 
20.0 
Eisenach | Süd- 
(Thür) | deutsch- 
An 
5,9 _ 
20,2 — 
19,0 = 
20,3 u 
27,1 =. 
30,0 0,4 
33,6 | 0,9 
24.3 18 
Die Veränderungen im Anteil der einzelnen Reviere an der Gesamt- 
förderung stehen mit dem Anteil der Gebiete an der Förderung carnal- 
litischer Salze in engem. Zusammenhang. 
eff. Förderung der einzelnen Reviere”) 
nach Carnallit (I) und anderen Salzen (II) geschieden 
in %. 
Jahr 
1921 
1924 
925 
1926 
1927 | 
1928 
Hannover 
aaa 
40,50 
25,1 | 
21,1 
18,3 
8,3 
795 
59,50 | 
74,9 
78,9 
3,7 
1” 
Wa 
Magdeburg- 
SS aStart” 
Fr 
GN 
81,2 
79,3 
61,3 
51,0 
RM 
Die 
18,8 
20,7 
38,7 
4603 
Halle 
57 
78,1 
51,0 
za 1 
23a 
Nordhausen 
(Südharz) 
} 
‘N 
„5 
6 
R 
81,5 
86,4 
99,2 | 
00 
00 
‚00 
Thüringen 
I | = 
14,3 
10,5 
8,6 
9,5 
7,9 | 
101 
85,7 
89,5 
91,4 
90,5 
92,1 
89,9 
1) Entsprechend der bergbaulichen Produktionsstatistik des Statistischen 
Reichsamts. 
2) Süddeutschland besitzt keine carnallitische Förderung. 
I