konkurrenzlos war, hatte dazu geführt, daß der Kapitalwert eines Kali- werks vor allem von der Quote bestimmt war, die den Anspruch auf die Beteiligung am Absatz eines Monopolprodukts verkörperte; das war um so mehr der Fall, als die Quoten übertragbar waren und einen: be- stimmten, durch Angebot und Nachfrage gebildeten Marktwert besaßen. Die spekulative Massenerrichtung von Werken in der Vorkriegszeit läßt sich nur daraus erklären, daß die Gründer neuer Werke die doppelte Chance hatten, entweder hochwertige Salze zu fördern und daher mit Vorteil den Betrieb zu führen oder die Quoten, auf die sie Anspruch ge- wannen, an andere Werke zu veräußern. Die verhängnisvollen Folgen ihrer Organisation, die einen derartigen Gründungsanreiz bot, zwangen lie Industrie bis zum Erlaß des Abteufverbots im Jahre 1916 zur un- unterbrochenen Expansion; denn die bereits bestehenden Werke mußten die eigenen Anlagen erweitern oder fremde Quoten erwerben, wenn ihre Absatzbeteiligungen nicht zugunsten der Neugründungen schwinden sollten. Da sich der fortgesetzte Gründungsvorgang unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage vollziehen mußte, war die N eugründung von Werken und die gesamte Arbeit der Industrie von um 80 geringerem Er- [olg, je weiter die zusätzliche Leistungsfähigkeit über den zusätzlichen Kalibedarf hinaus stieg. Den Aufwendungen für Erweiterung der An- lagen oder Quotenkauf entsprach daher kein zusätzlicher Ertrag, bereits im Augenblick der Investition gingen die aufgewendeten Mittel verloren, die entweder durch Emission aufgebracht oder aus Erlösen angesam- melt worden waren. In den Bilanzen der Industrie kamen diese Verluste häufig nicht oder ungenügend zum Ausdruck, auch die Erfolgsrechnungen geben darüber keine Auskunft, um so mehr als zahlreiche Unterneh- mungen in die Form von Gewerkschaften gekleidet in verhältnismäßig kurzen Zeiträumen Ausbeuten gewährten und Zubußen einzogen. Die Zuverlässigkeit der börsenmäßigen Bewertung der Kaliwerte in der Vor- kriegszeit wäre hiervon auch dann beeinträchtigt gewesen, wenn sie nicht durch die Organisation der Industrie veranlaßt, die tatsächlichen Verhältnisse vielfach zugunsten allgemeiner Erwartungen vernach- lässigt hätte. Die heutige Kapitalmenge. Auch für die Gegenwart gibt es keine einwandfreie Feststellung der gesamten in der Kaliindustrie arbeitenden Kapitalmengen. Das Kali- Syndikat hat am 24. November 1925 in dem Prospekt der Auslands- anleihe der Industrie den Wert „der Anlagen, soweit sie mit der Ge- winnung von Kali in Beziehung stehen (mit Ausnahme von Arbeiter- wohnungen)“ auf 29 000 000 £, also 580 Mill. RM geschätzt. Diese Zahl stellte offenbar nach der Annahme des Syndikats das gesamte damals in der Industrie arbeitende Kapital dar. Schätzungen über den Oktober 1926 haben zu einem Eigenkapital der Industrie von etwa 420 Mill. RM geführt, denen der Ertrag ihrer Auslandsanleihe von rund 240 Mill. RM zuzuzählen ist. Er wurde jedoch nicht allein zum Ausbau der Werke verwendet, sondern deckte kurzfristige Verpflichtungen ab, so daß an- genommen werden kann, daß außer den Anleiheverpflichtungen nennens- werte Verschuldungen der Industrie nicht bestanden. Inzwischen sind 8