fenden Verpflichtungen hinausgehen, ist es den Werken möglich, ihre An- lagen zu amortisieren und gegebenenfalls Gewinnausschüttungen vor- zunehmen. In den Goldmarkeröffnungsbilanzen mußten die stillgelegten Anlagen mit der kapitalisierten Spanne zwischen laufenden Einnahmen und Verpflichtungen bewertet werden. Die Konzernbildung der Industrie machte es möglich, auf die einzelnen Unternehmungen wegen der Höhe der Entschädigung, also des die Bewertung der Anlagen bestimmenden Faktors, einen maßgeblichen Einfluß auszuüben, So hat einer der Kon- zerne die Anlagen der stillgelegten Werke je Tausendstel Beteiligung am Syndikat mit etwa 10% des Wertes bilanziert, mit dem die arbeiten- den Anlagen des Konzerns je Tausendstel Syndikatsquote zu Buche stehen. Auflösung der Unternehmungen mit stillgelegten Betrieben. Abweichend von dem allgemeinen Vorgehen hat der Wintershall- Konzern schon 1926 die außenstehenden Gewerken und Aktionäre der Unternehmungen mit stillgelegten Betrieben endgültig in der Form ab- gefunden, daß er ihnen ihre Aktien und Kuxe in Aktien seiner Stamm- gesellschaft, der Kaliindustrie A.G., in verschiedenem Verhältnis um- tauschte. Diese Regelung hat sein Verhältnis zu ihnen mit wenig Aus- nahmen endgültig geklärt, und der Leitung des Konzerns ermöglicht, die Werke nach ihrem Ermessen abzuschreiben. Zugleich ist die allerdings erst 1953 entscheidungsbedürftige Frage einer Rückgabe der Quoten an die Eigentümer für diesen Konzern bedeutungslos. Ob und inwieweit die abweichende Regelung der anderen Konzerne zu einem späteren Zeit- punkt ihre Lage von der des Wintershall-Konzerns grundsätzlich unter- scheidet, kann heute noch nicht beurteilt werden. Auch der Burbach- Konzern hat Ende 1928 eine Regelung seiner Konzernverhältnisse ent- sprechend der des Wintershall-Konzerns vorgenommen. Der von der Konzernleitung den angeschlossenen Unternehmungen unterbreitete Vor- schlag eines Umtausches der einzelnen Aktien und Kuxe gegen Aktien der Krügershall-A. G. wurde genehmigt und durchgeführt. An einer Stelle ist jedoch die Konzernleitung auf den Widerstand außenstehender Gewerken gestoßen, hier ist eine endgültige Regelung noch nicht erfolgt. Der Anteil des Fremdkapitals. Das Fremdkapital bildet vor allem die bereits erwähnte Auslands- anleihe, neben der die übrige Verschuldung, die überwiegend saisonal ist, zurücktritt. Diese Anleihe, deren Gesamtmaß vertraglich mit 15 Mill. € vorgesehen ist, wurde nur mit insgesamt 12 Mill. £ in Anspruch genom- men, von denen 8 Mill. £ im Dezember 1925, 4 Mill. £ im Mai 1926 im auropäischen Ausland ausgegeben wurden!). Dabei mußte von der In- dustrie ein Disagio von reichlich 10 '% in Kauf genommen werden, das bis zum 31. Dezember 1927 bei den großen Konzernen voll abgeschrieben worden ist. Die Anleihe ist zu 7%. für das Jahr verzinslich. Sie ist spätestens am 1. November 1950 zu 102,5’% zurückzuzahlen, bis dahin findet eine Tilgung durch halbjährliche Zahlungen statt, die durch Rück- *) Während der Drucklegung ist der Rest von 3 Mill. X ebenfalls ausgegeben worden. 7A