zusetzen ist. Dann würde ohne Berücksichtigung der Verzinsung des arbeitenden Eigenkapitals und der Ertragssteuern bei Errechnung der Kosten sich das nachfolgende Bild ergeben: Entwicklung der Verluste oder Kaliindustrie. Überschüsse der Verlust (—) oder Überschuß (+) nach der Kostenrechnung | auf Grund der Abschreibungen 1927 (20 001 000 RM) Jahr absolut Mill. RM n % vonlin % vonlin % von| 450 Mill.(350 Mill. ]250 Mill. RM RM RM 1926 —124 - 28 1927 +27,9 + 62 1928 | +546 | +19, 8.5 7 15.9 TH auf Grund der Abschreibungen 1926 (16 042 000 RM) in % vonjin % vonlin % von Sal (50° Lt 860° nf 250 Mill. Mill, RM RM RM | RM a — 38,4 + 18,8 4946 Diese gesamte Errechnung betrachtet die Industrie als eine Einheit. Sowohl hinsichtlich der Kosten wie der Erlöse geht sie von Durch- schnitten aus, die zwar in ihrer Errechnung der Kräftezusammensetzung der Industrie annähernd entsprechen, von denen jedoch die Kosten- und Erlöslage der einzelnen Werke, zum Teil außerordentlich stark, ab- weicht. Allerdings sind die Verschiedenheiten in den Kosten der Werke als Folge der Betriebskonzentration erheblich zurückgegangen, sie be- tragen nach der Auffassung der Sachverständigen etwa 20 %. der Gesamtkosten je Doppelzentner Reinkali. Mehr als in anderen Industrie- Zweigen wäre es bei der Kaliindustrie, bei der diese Verschiedenheiten vornehmlich von natürlichen, unwandelbaren Gegebenheiten verursacht werden, irrig, lediglich durchschnittliche Errechnung für die Be- uürteilung der für diesen Industriezweig zu betreibenden Wirtschafts- politik im allgemeinen und Preispolitik im besonderen heranziehen zu wollen. Die heutige Ausnutzung der noch arbeitenden Kaliwerke ist namentlich bei Berücksichtigung der saisonalen Ansprüche, die an sie herantreten, eine 80 hohe, daß eine Reihe von Werken im Laufe des vorigen und seit Beginn dieses ‚Jahres Erweiterungsarbeiten haben in Angriff nehmen müssen, um den steigenden Ansprüchen des Marktes zu genügen. Unter diesen Umständen kann auf keines der vorhandenen Werke verzichtet werden, es sei denn, daß mit seiner Stillegung gleich- zeitig an anderer Stelle neue Anlagen errichtet, also neues Kapital in- vestiert würde. Die Absatzorganisation der Kaliindustrie. - Nach den Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 in der Fassung, die ihnen durch die Verordnung vom 22. Oktober 1921 (Stillegungsver- ordnung) gegeben worden ist, sind die Kalierzeuger zu einer Vertriebs- 50