ein Teil des in diesem Gebiete vorhandenen Bedarfs geliefert werden kann. Der weitaus überwiegende Teil des Absatzes nach dem Gebiet der Ausgangsstation Staßfurt-Leopoldshall muß von den Werken am Südharz und an der Werra geliefert werden. Nach der Entwicklung, die. die Kaliindustrie in den letzten Jahren genommen hat, ist die Aus- gangsstation Staßfurt-Leopoldshall nicht mehr zeitgemäß, Die Aus- gangsstation Vienenburg bringt im Durchschnitt einen Frachtgewinn, während die Ausgangsstation Bad Salzungen Frachtverluste (wenn auch nicht so groß wie Staßfurt) verursacht. Die Einführung der Frachtausgangsstationen erfolgte seinerzeit nicht, um die Kaliindustrie mit einem Teil der von den inländischen Empfängern zu bezahlenden Frachten zu belasten. Diese Belastung der Kaliindustrie war lediglich beabsichtigt bei den Frachtvergütungen von 10 bis 25 % für die ab Ausgangsstation mehr als 500 km entfernten Stationen, die, wie angegeben, im Jahre 1925 262648 RM. betragen haben. Die Frachtausgangsstationen hatten nur den Zweck, für die inländischen Abnehmer einen Frachtenausgleich herbeizuführen. Nachdem die Zahl der Lieferwerke in den letzten Jahren eine erhebliche Vermin- derung erfahren hat und dadurch große Gebiete Deutschlands jetzt von anderen Werken beliefert werden müssen als 1910 bei Erlaß des Kali- zesetzes, ist es ein unbedingtes Erfordernis, diesem Zustand durch Än- derung der ‚Frachtenausgangsstationen Rechnung zu tragen. Eine Trennung des Frachtgeschäfts nach den drei Frachtbasen ist zuletzt für das Jahr 1925 vorgenommen worden. Für die Beförderung von dem Ort, wo die versandfertige Ware verladen wird, bis zum nächsten, an den direkten Gütertarifen beteiligten Bahnhof, an den das liefernde Werk Gleisanschluß hat, vergütet das Kalisyndikat seinen Gesellschaftern diejenigen Frachten, welche die Reichsbahn für die gleiche Salzsorte und Strecke einer Vollbahnlinie erhebt, und zwar mit der Maßgabe, daß bei Berechnung der Vergütung nur die wirkliche Entfernung zugrundegelegt wird. Gegen diese Vergütung hat das Lieferwerk alle Kosten — einschließlich der von der Bahn zur Erhebung kommenden Anschlußgebühr — zu tragen, die mit der Beförderung der Kalisalze von der Verladestelle bis zur Versandstation zusammenhängen. Vergütet wurden den Werken vom Kalisyndikat für den Inlandsabsatz im Kalenderjahr 1927 bei 27 843 213,15 dz Bahnversand 2 442 353,27 RM, Auf den Doppelzentner berechnet, ergibt dies im Durchschnitt 8,77 Pfg., während dem Käufer dafür in der Rechnung vom Kalisyndikat nur 4 Pfg. pro Doppelzentner berechnet werden. b) Ausland. Die Frachtberechnung des Kalisyndikats für Sendungen nach dem Auslande ist je nach dem Bestimmungslande und innerhalb einzelner Länder auch noch für die Salzsorten verschieden. In Übereinstimmung mit den Verkaufsbedingungen der elsässischen Kaliwerke kommen ({ol- gende Berechnungsarten in Frage: Frachtbasis Nordhausen — Fracht- basis Staßfurt-Leopoldshall (nur für einzelne Lieferungen) — Fracht- basen Groningen, Zwolle, Utrecht, Amsterdam, Rotterdam, Zuid-Wil- lemsvaar usw. (nur für Holland) — Frachtfrei bestimmter Grenz- A