Hinzugefügt sei schliesslich, dass ausser diesem mehr fest organisierten Unterricht eine umfangreiche Aufklä- rungstätigkeit in Form von kurzen Kursen und Vorträgen für die breiteren Schichten der Landwirte regelmässig ın den verschiedenen Provinzen des Landes ausgeübt wird. Die Kosten der Unterrichts- und Aufklärungstätigkeit in ihrer Gesamtheit wird ganz oder teilweise vom Staate bestritten. LANDWIRTSCHAFTLICHE ADMINISTRATIVE INSTITUTIONEN. In der Regierung wird die Landwirtschaft und die Fische- rei von dem Landwirtlschaftsminister vertreten, der dem Land- wirtschaftsministerium vorsteht. In Übereinstimmung mit dem schwedischen administrativen System liegen die staaflichen Verwaltungsaufgaben in den Händen besonderer selbstän- diger Zentralbehörden, von denen das Landwirtschaftliche Amt (Lantbruksstyrelsen) die meisten Fragen betreffs Mass- nahmen zur Förderung der Landwirtschaft und der Fischerei sowie zur Regelung des landwirtschaftlichen Unterrichts be- handelt. Die Oberleitung der Pferdezucht im Lande wird von der Gestütverwaltung (Stuteriöverstyrelsen) ausgeübt. Die vom Reichstage für die Landwirtschaft und Fischerei bewilligten Geldmittel dienen zur Besoldung teils des eigent- lichen Verwaltungspersonals und teils von staaflich angestell- ten Konsulenten für verschiedene Teile des landwirtschaft- lichen Gewerbes, Landwirtschaftsingenieuren für Boden- entwässerung, Fischereiintendanten u. a., zur Bestreitung der Kosten des landwirtschaftlichen Unterrichts verschie- dener Art, zur Unterstützung von Vereinen und Korpora- tionen sowie von seitens derselben getroffenen Massnahmen zur Förderung der Landwirtschaft und Fischerei sowie zu 4