|, Einführung.*)

Der Name Youngplan hat sich in der gleichen
Weise für das Gutachten eingebürgert, das von
den Sachverständigen der beteiligten Regierungen
 unter dem Vorsitz von Owen D. Young
am 7. Juli 1929 in Paris für eine vollständige und
endgültize Lösung der Reparationsirage erstattet
wurde, wie seinerzeit der Name Dawesplan für
das Gutachten der Sachverständigen vom 9. April
1924, welches aus dem Chaos der Ruhrbesetzung
zur ersten vorläufigen Regelung der Reparationsfrage
 führte. Aber ebenso, wie man unter dem
Dawesplan auch das ganze Abkommen zwischen
den Gläubigermächten und Deutschland versteht,
das auf Grund des Gutachtens der Sachverständigen
 am 16. August 1924 in London geschlossen
wurde, wird der Name Youngplan auch auf das
Haager Abkommen vom 20. Januar 1930*) Anwendung
 finden, durch welches die Regierungen
der Gläubigerstaaten auf Grund des Gutachtens
der Sachverständigen vom 7. Juni 1929) und des
Haager Protokolles vom 31. August 1929®) sich
mit Deutschland über eine endgültige Regelung
der Reparation geeinigt haben, Dieses ganze
Vertragswerk führt zwar offiziell die allzemeine

*) Die Einführung ist in der Juli-Nummer 1930 der
amerikanischen Viertelijahrsschrift „Foreign Affairs“ erschienen
 und wird hier mit Erlaubnis dieser Zeitschrift in
deutscher Uebersetzung abgedruckt.
1) Abgedruckt Seite 93 ff.
?) Abgedruckt Seite 33 ff.
” Abgedruckt Seite 87 if.

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