Bezeichnung „Neuer Plan“, wird aber in der
Weltgeschichte wahrscheinlich als „Youngplan“
fortleben und soll deshalb auch hier so genannt
werden.
Der Youngplan ist am 12. März 1930 vom
Reichstag angenommen und daraufhin von
Deutschland ratifiziert worden. Es hat also über
neun Monate — viel länger als beim Dawesplan
— gedauert, bis der Youngplan aus einem bloßen
Gutachten der Sachverständigen sich zu einem
festen Abkommen zwischen den beteiligten
Mächten gestalten konnte. Das ist um so auffälliger,
 als im Gegensatz zu allen früheren Entscheidungen
 in der Reparation der Youngplan dazu
 bestimmt war, zum ersten Male eine freiwillige
 vertragliche Einigung Deutschlands mit
seinen Gläubigern zu bringen, und nicht einfach
die mehr oder weniger erzwungene Annahme
eines Diktates bedeutete.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, daß die
„Vollständige und endgültige“ Regelung der Reparation,
 die der Youngplan herbeiführen will, es
nötig machte, gleichzeitig eine Reihe anderer
schwieriger und verwickelter finanzieller Fragen
zwischen Deutschland und den Gläubigermächten
auszugleichen, vor allem die Frage der Liquidation
 des privaten deutschen Eigentums in den verschiedenen
 früher feindlichen Ländern, und es ist
auch richtig, daß die mit der Reparation in engen
Zusammenhang gebrachte militärische Räumung
des Rheinlandes und die von der Presse aufgegriffene
 Frage der im Vertrage von Versailles
vorgesehenen Sanktionen nicht im Handumdrehen
erledigt werden konnten. Zum großen Teil aber
liegt die lange Verzögerung an dem Streit der
Gläubigermächte untereinander über die Verteilung
 der deutschen Annuitäten, die den Hauptgegenstand
 der ersten Haager Konferenz vom
August 1929 bildete, und in der letzten Zeit auch
daran, daß die Parteien im Reichstag die Annahme
 des Youngplans von einer Reform der
Reichsfinanzen abhängig machten.

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