gläubiger im Verfolg des deutschen Anspruches
auf schleunige Räumung der besetzten Gebiete
sich unter anderem mit Deutschland auch darüber
geeinigt hatten, daß es notwendig sei, das Reparationsproblem
 vollständig und endgültig zu regeln
 und zu diesem Zwecke einen Ausschuß von
Finanzsachverständigen der sechs Regierungen
einzusetzen. Deutschland war damals nach Genf
gegangen, um die Räumung des Rheinlandes zu
verlangen, unabhängig von der Frage der Reparation.
 Die beiden Probleme wurden aber auf Betreiben
 Frankreichs und gegen den Willen
Deutschlands so miteinander in Verbindung gebracht,
 daß die Räumung des Rheinlandes erst
erfolgen sollte, wenn die Reparationsschuld endgültig
 geregelt sein werde.
Nach diesem Genfer Beschluß konnten Räumung
 und Reparation in der praktischen Politik
nicht mehr voneinander getrennt behandelt werden,
 und es fragte sich nur, ob die deutsche Regierung
 die Initiative zur Einberufung der Reparationssachverständigen
 ergreifen sollte. Schon
damals wurde von Kennern der Dinge. in Deutschland
 warnend darauf hingewiesen, daß der Zeitpunkt
 für eine Revision des Dawesplanes schlecht
gewählt sei, weil noch keine wirtschaftlichen Erfahrungen
 vorlägen, auf Grund deren die Zahlungsfähigkeit
 Deutschlands zutreffend beurteilt
werden könne. Die deutsche Regierung ließ sich
aber trotzdem dazu bestimmen, bei den Gläubigermächten
 den Antrag auf schleunige Einberufung
der Sachverständigen zu stellen. Wesentlich für
diesen Entschluß war die Tätigkeit, welche der
Generalagent Parker Gilbert seit einiger Zeit
entfaltet hatte. Schon in seinem Bericht vom
10. Dezember 1927 über das 3. Reparationsiahr
hatte Parker Gilbert eine durchgreifende und befriedigende
 Lösung des Reparationsproblems gefordert,
 bei der die deutsche Schuld endgültig
festzustellen, die Bestimmungen über den Transfer
 zu beseitigen und die Ueberwachung der deutschen
 Finanzen durch die Organisation des

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