Deutschlands wirtschaftlich zu prüfen und nur
auf Grund des sachlichen Ergebnisses Vorschläge
für die Regelung der Reparation zu machen haben
würden. Das haben die Gläubigermächte zwar
formell anerkannt, irgendwelchen Einfluß auf die
Art der Verhandlung hat aber der deutsche
Standpunkt nicht gehabt. Die einzige Regierung,
die ihre Sachverständigen in Paris nach eigenem
besten Ermessen schalten ließ, war die deutsche.
Die Sachverständigen der übrigen Mächte waren
durch Instruktionen mehr oder weniger fest gebunden.
 Es war eine schwere Selbsttäuschung,
der sich der Führer der Deutschen Delegation,
Dr. Schacht, hingab, wenn er glaubte, er
könne durch die von ihm gewählte Verhandlungsart
 die Gläubiger von ihren Forderungen abbringen
 und auf Grund unabhängiger Prüfung der
deutschen Verhältnisse ein Ergebnis erreichen,
das außer jedem Verhältnis zu den Forderungen
der Gläubiger stand.’ Es wurde der deutscher
Delegation in Paris gestattet, den anderen Sachverständigen
 die wirtschaftliche Lage Deutschlands
 im einzelnen darzustellen. Zu beweisen
war aber damit nichts, vor allem nicht. daß
Deutschland nur bis zu einer bestimmten Grenze
zahlungsfähig sei. Denn die Erfahrung von vier
Jahren hatte ja gelehrt, daß Deutschland den
immer steigenden Anforderungen des Dawesplanes
 in bezug auf Zahlung und Transfer der
Annuitäten anscheinend ohne größere Reibung
mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten pünktlich
nachgekommen war, so wie es der Generalagent
in seinen periodischen Berichten jederzeit mit
Genugtuung festgestellt hatte. Es konnte nichts
helfen, wenn man darauf hinwies, daß die
Leistungen Deutschlands für die Reparation sich
nur unter unerträglichem Steuerdruck und
schwerer Verschuldung der Wirtschaft vollzogen
und daß der Transfer der von Deutschland unter
dem Dawesplan gezahlten Reichsmarkbeträge
überhaupt nur durch den ständigen Zustrom von
Devisen aus fremden Anleihen möglich geworden

15