daß in normalen Zeiten Deutschland vollkommen
in der Lage sei, die gesamte Annuität sowohl in
Reichsmark zu zahlen wie nach dem Ausland zu
überweisen. Das zugestandene Moratorium soll
nur für besondere Notfälle gelten, die ausnahmsweise
 einmal in der weiteren wirtschaftlichen
Entwicklung Deutschlands eintreten können. In
solchen Notfällen soll die Hilfe der Bank
für Internationalen Zahlungsausgleich‘)
 eingreifen. Diese unter dem Youngplan
 neu geschaffene Organisation hat einmal den
Zweck, die gesamte Abwicklung der Reparationszahlungen
 zu übernehmen und die dafür bestimmte
Organisation des Dawesplanes zu ersetzen.
Weiterhin soll die Bank aber auch die Zusammenarbeit
 der großen Zentralbanken fördern und neue
Gelegenheiten für Industrie- und Finanzoperationen
 schaffen, damit auf diese Weise auch der
SS tönsteaiser nach Möglichkeit gefördert
wird.
Die Tatsache, daß der Transferschutz des
Dawesplanes für Deutschland verloren ging, hat
den Gegnern des Youngplanes in den verschiedenen
 Kreisen der deutschen Wirtschaft die
schärifste Waffe in die Hand gespielt. Sie erklärten
 es für unverantwortlich, eine Sicherheit
aufzugeben, welche dazu bestimmt war, die
deutsche Währung vor den Gefahren einer übergroßen
 Reparationslast zu schützen, und dies zu
einer Zeit zu tun, wo zum mindesten stark bezweifelt
 werden müsse, ob die deutsche Wirt-Schaft
 auf die Dauer imstande sein werde, die
Lasten des neuen Abkommens zu tragen. Demgegenüber
 wurde vielfach die Ansicht vertreten,
daß der Transferschutz des Dawesplanes überhaupt
 nur eine reine Theorie seiner Urheber gewesen
 sei und daß er nach den Gesetzen der
wirtschaftlichen Entwicklung niemals hätte praktisch
 werden können. Andere wieder wollten

6) Die Statuten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
 sind abgedruckt im Reichsgesetzblatt II von 1930
auf Seite 297 ff.