zwar die große praktische Bedeutung der Vorschriften
 des Dawesplanes über den Transfer anerkennen,
 behaupteten aber, daß der sogenannte
Transferschutz in Wirklichkeit eine schwere Gefahr
 für Deutschland darstelle, weil in dem
Augenblick, in dem der Reparationsagent den
Transfer wegen Gefährdung der deutschen Währung
 einstellen müßte, eine allgemeine wirtschaitliche
 und wahrscheinlich auch politische Krise
über Deutschland hereinbrechen werde.
Die Annahme des Youngplanes hat dem Streit
über den Wert oder Unwert des Transferschutzes
ein Ende gesetzt. Man mag sich zu diesem Problem
 stellen, wie man will, soviel stand von vornherein
 fest, daß Deutschland gezwungen war, den
Transferschutz aufzugeben, wenn es jetzt bei
einer Neuregelung der Reparation eine Herabsetzung
 der jährlichen Last erreichen wollte, die
ihm der Dawesplan auferlegte. Die Gläubigermächte
 hätten von ihrem Standpunkt aus gewiß
keinen Grund gehabt, Deutschland einen Nachlaß
ihrer Forderungen zu gewähren, wenn sie nicht
ihrerseits den Vorteil davon gehabt hätten, daß
an Stelle der vorläufigen und unbestimmten Regelung
 des Dawesplanes nunmehr ein festes und
endgültiges Schuldabkommen getroffen werden
würde, auf Grund dessen die regelmäßige Zahlung
der ermäßigten Annuitäten soweit wie möglich
auf die Dauer gesichert erschien. Der Youngplan
schreibt ein System von sorgfältig ausgerechneten
 Annuitäten vor, die 37 Jahre hindurch von
etwa 1,7 Milliarden bis zum Höchstbetrage von
etwas über 2,4 Milliarden Reichsmark ansteigen.
In weiteren 22 Jahren sollen dann noch 1,6—1,7
Milliarden Reichsmark, ganz zuletzt allerdings
nur noch etwa 900 Millionen jährlich gezahlt
werden. Von diesen Ziffern sind im Haager Abkommen
 die Jahresleistungen Deutschlands an
die Vereinigten Staaten abgesetzt worden, da sie
auf Grund des Separatvertrages zwischen den
beiden Staaten’) direkt an die Vereinigten

?) Abgedruckt Seite 159 ff,

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