Staaten gezahlt werden sollen. Für den
Zweck des Vergleiches mit den Ziffern des
Dawesplanes aber müssen die deutschen Zahlungen
 an Amerika ebenso dem Youngplan zugerechnet
 werden wie die für den Dienst der
Dawesanleihe bis zur vollständigen Tilgung im
Jahre 1949 erforderlichen Summen, da beide
Leistungen im Dawesplan einbegriffen waren.
Weiter treten zu den Annuitäten des Youngplanes
noch die Zahlungen Deutschlands an Belgien
für die nächsten 37 Jahre auf Grund des Abkommens
 vom 13. Juli 1929®) hinzu. Alles in allem
gerechnet beträgt die Ermäßigung der Annuitäten
des Youngplanes gegenüber dem Dawesplan in
den ersten drei Jahren etwas weniger als 700 Millionen
 Reichsmark jährlich. Dabei ist aber der
sogenannte Wohliahrtsinde x nicht berücksichtigt,
 den der Dawesplan eingeführt hatte und
der bei fortschreitender Entwicklung der deutschen
 Wirtschaft eine nach bestimmten Faktoren
bemessene Erhöhung der deutschen Reparationsleistungen
 festsetzte. Der Unterschied der Annuitäten
 des Youngplanes gegenüber den 22% Milliarden
 des Dawesplanes verringert sich allmählich:
er beträgt nach Ablauf von 10 Jahren noch etwa
400 Millionen und nach 37 Jahren nur noch
{00 Millionen Reichsmark.
Die finanziellen Erleichterungen, welche
Deutschland unter dem Youngplan im Vergleich
mit dem Dawesplan erhält, fallen daher besonders
in der nächsten Zukunft ins Gewicht. Für die
späteren Jahre hat der Vergleich wenig Wert,
weil gar nicht auszurechnen ist, welche Wirkungen
 im Verlaufe des Dawesplanes auf der einen
Seite der Wohlfahrtsindex und auf der anderen
Seite der Transferschutz gehabt haben würde.
Außer den erwähnten finanziellen Vorteilen
bringt der Youngplan dem deutschen Volke vor
allem auf nationalem Gebiete Errungenschaften
von hoher Bedeutung. Gegen den Willen Deutschlands
 war die Räumung des Rheinlandes

8) Abgedruckt Seite 153 ff.

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