mit der Reparation verkoppelt worden. Dadurch
ist aber auch erreicht, daß infolge der Annahme
des Youngplanes das Rheinland fünf Jahre vor
dem im Vertrage von Versailles festgesetzten
Endtermin von den fremden Truppen befreit
wird®). Am 30. Juni 1930 hat der letzte fremde
Soldat deutsches Gebiet verlassen.

Der Youngplan räumt ferner mit den Kontrollen
 und den Sicherheitenauf, die der
Dawesplan für die Zahlung der Reparationsschuld
geschaffen hat. Er gibt der deutschen Regierung
ihre finanzielle Unabhängigkeit wieder, indem er
die gesamte Organisation des Dawesplanes für
die Ueberwachung der deutschen Finanzen aufhebt
und die Pfänder freiläßt, die bisher für den sicheren
 Eingang der Reparationszahlungen hafteten.
Neben dem Reparationsagenten und dem Transfer-Komitee
 sind auch die fremden Mitglieder in
den Verwaltungen der Reichsbank und der
Reichsbahn entfallen. Alle Befugnisse, welche der
Vertrag von Versailles der Reparationskommission
 Deutschland gegenüber verliehen hatte,
hören auf. Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft
und die deutsche Industrie werden von den ihnen
auferlegten Reparationsbonds entlastet; an Stelle
ihrer Bondschuld hat die Reichsbahn jedoch
37 Jahre lang eine Steuer von 660 Millionen
Reichsmark jährlich direkt an die Bank für Internationalen
 Zahlungsausgleich als ihren Beitrag zur
Reparation abzuführen'“),

9) Durch die Noten der Besatzungsmächte, die deutsche
Antwortnote und die darüber getroffene Vereinbarung vom
30. August 1929 ist als Endtermin für die Räumung des
Rheinlandes der 30. Juni 1930 festgesetzt worden. Die Räumung
 der dritten Zone durch die französischen Truppen
sollte unmittelbar nach der Ratifikation des Youngplans
durch das deutsche und französische Parlament und nach
der Ingangsetzung dieses Plans vorgenommen werden.

10) Hierüber ist von der Deutschen Reichsbahngesellschaft
 eine Bescheinigung ausgestellt und der Bank {für
Internationalen Zahlungsausgleich am 17. Mai 1930 zusammen
 mit der Schuldbescheinigung des Deutschen Reichs.
übergeben worden.