Il. Bericht des auf Grund des Genfer
Belchlufles vom 16. September 1928 eingeletzten
 Sachverftändigen-Ausfchufles vom
7. Juni 1929.

Einleitung.
Abs. 1. Wir übermitteln hiermit den an der
Genfer Entschließung beteiligten Regierungen und
der Reparationskommission unsere Vorschläge
für eine vollständige und endgültige Regelung des
Reparationsproblems, die zugleich die Regelung
der Verpflichtungen aus den zwischen Deutschland
 und den Gläubigerländern bestehenden Verträgen
 und Abmachungen enthält. Wir empfehlen
einmütig den interessierten Regierungen die Annahme
 des folgenden Plans.

Kapitel 1.
Ernennung, Auftrag und Zusammensetzung.
Abs.2. Der Ausschuß geht zurück auf die
Entscheidung der Belgischen, Deutschen, Französischen,
 Großbritannischen, Italienischen und
Japanischen : Regierungen, unabhängigen Sachverständigen
 die Aufgabe der Ausarbeitung von
Vorschlägen für eine vollständige und endgültige
Regelung des Reparationsproblems zu übertragen.
Zwölf Sachverständige sollten aus Angehörigen
der an der Entscheidung beteiligten Länder und
zwei aus Angehörigen der Vereinigten Staaten

33 nn