Abs. 19. Während unserer Beratungen und bei
unseren Vorschlägen sind wir stets bemüht gewesen,
 auf wirtschaftlicher und finanzieller Grundlage
 zu unseren Schlußfolgerungen zu gelangen.
Wir haben aber, ebenso wie unsere Vorgänger,
feststellen müssen, daß politische Faktoren notwendigerweise
 gewisse Grenzen setzen, innerhalb
deren die Lösung gefunden werden mußte, wenn
die Annahme unserer Vorschläge sicher sein sollte.
Wir mußten daher unsere Entschließungen nicht
nur auf wirtschaftliche, sondern in gewissem Umfange
 auch auf politische Erwägungen gründen.
Daneben kamen viele wichtige Rechtsfragen in
Betracht. Obwohl wir als Finanzsachverständige
für ihre Behandlung im einzelnen nicht berufen
waren, sind wir uns ihrer allgemeinen Bedeutung
immer bewußt gewesen. Wir haben erkannt, daß
eine eingehende Beschäftigung mit ihnen uns die
Behandlung der größeren Fragen nahezu unmöglich
 gemacht hätte; immerhin ist der Ausschuß davon
 überzeugt, daß der von ihm empfohlene Plan
innerhalb seines Auftrages liegt.
Abs. 20. In unserem Ausschuß haben sich zum
erstenmal Vertreter aller sechs beteiligten Länder
(zusammen mit amerikanischen Sachverständigen)
zusammengefunden, um in umfassender Weise das
gemeinschaftliche Problem der Reparation zu
lösen und um in gemeinsamer Arbeit die verschiedenen
 Möglichkeiten zu untersuchen, wie Deutschland
 in den Stand gesetzt werden könnte, seine
Verpflichtungen zu erfüllen.
Abs. 21. Der Dawes-Plan hat nicht versucht,
die Ursachen für die Lage darzulegen, deren Verbesserung
 der Zweck seiner Vorschläge war. In
Uebereinstimmung mit diesem Vorgang haben wir
versucht, noch einen Schritt weiterzumachen und
mit dem von uns vorgeschlagenen Verfahren eine
Einrichtung zu schaffen, die von Anfang an im
Sinne einer freimütigen Zusammenarbeit auf internationaler
 Grundlage geleitet sein soll. Ihre Träger
 sollen sich verpflichtet fühlen, die Kriegsstimmung
 zu verbannen, ihre Vorurteile, ihren Partei-Rn

