Abs. 29. Diese Darstellungen hatten die Sachverständigen
 bei ihren Betrachtungen vor Augen,
und ihre Schlußfolgerungen wurden weitgehend
von ihnen beeinflußt.
Abs. 30. Es ist nicht notwendig für uns, die
verschiedenen Ueberlegungen wirtschaftlicher Art
darzulegen, die zu unseren Schlußfolgerungen über
die deutsche Transferfähigkeit geführt haben. Wir
glauben, daß wir bei den vorgeschlagenen Annuitäten
 und Bedingungen die Möglichkeiten aller
wirtschaftlichen Verhältnisse und finanziellen
Kräfte, die normalerweise wirksam sind, gebührend
 berücksichtigt haben. Wir glauben weiter,
daß wir durch den Einbau von Aufschubrechten
für einen Teil der Annuität und durch Ermöglichung
 einer unparteiischen Untersuchung Vorsorge
 dafür getroffen haben, daß allen anormalen
oder besonderen Schwierigkeiten begegnet werden
 kann, die Deutschlands Leistungsfähigkeit
zeitweilig ernstlich beeinträchtigen können, selbst
wenn Deutschland allen guten Willen und Scharfsinn
 aufgeboten hat, um derartigen Schwierigkeiten
 zu begegnen, ohne zu dem zwar außergewöhnlichen,
 aber doch sehr wertvollen Hilfsmittel
zu greifen.
Abs. 31. An Stelle des gegenwärtigen Transferschutzsystems
 mit seinen halbpolitischen Kontrollen,
 seiner Beschränkung der deutschen Initiative
 und seinen möglichen Rückwirkungen auf
den Kredit empfehlen wir einen Plan von Annuitäten,
 die merkbar geringer sind als die Dawes-Verpflichtungen
 und die mit neuen und anpassungsfähigen,
 in den folgenden Abschnitten des
Berichts im einzelnen dargelegten Bedingungen
ausgestattet sind. Der Plan bedeutet hinsichtlich
der inneren Belastung, die von dem jährlichen
Steueraufkommen getragen werden muß, eine wesentliche
 Erleichterung; er paßt sich eng dem
Charakter geschäftlicher und finanzieller Verpflichtungen
 an; er bringt die erstrebte Freiheit
von Einmischung und Ueberwachung mit sich und
ist ausgestattet mit angemessenen Schutzklauseln

11