gegen jede Deutschlands Wirtschaftsleben gefährdende
 Krisis.

Kapitel.
Gang der Verhandlungen,
Abs. 32. Der Ausschuß wandte sich zunächst
seiner Hauptaufgabe zu, nämlich der Festsetzung
von Zahl und Betrag der von Deutschland zu zahlenden
 Annuitäten. Er fand dabei aber bald, daß
die Beträge weitgehend von dem Mechanismus
und der Form der Zahlung abhängig sind, und daß
er daher in diesem Zeitpunkt noch nicht in der
Lage war, sei es in bezug auf den Betrag der Annuitäten,
 sei es in bezug auf die Zahl der Jahre,
die sie andauern sollten, zu einem abschließenden
Ergebnis zu kommen. Ueberdies war es, wenn
Deutschland vor eine bestimmte, unter eigener
Verantwortung zu erfüllende Aufgabe gestellt werden
 sollte und wenn der Ausschuß eine Reihe der
Vorkehrungen des Dawes-Plans durch einen
nichtpolitischen, rein finanziellen Mechanismus ersetzen
 sollte, offensichtlich notwendig, einen Plan
für eine Gestaltung der Annuitäten auszuarbeiten,
die, soweit sie zu einer Kommerzialisierung führt,
die Annuitäten aus der Sphäre zwischenstaatlicher
Verpflichtungen herausnehmen würde. Zunächst
verwendete der Ausschuß einige Zeit auf die Entgegennahme
 von Ausführungen der deutschen Mitglieder
 über die wirtschaftliche Lage in Deutschland
 und über seine Zukunftsaussichten, soweit
Deutschlands Fähigkeit, Verpflichtungen in ausländischer
 Währung zu erfüllen, davon berührt
wurde. Dann zeigte sich, daß die deutsche
Gruppe der Meinung war, daß die Fähigkeit
Deutschlands, eine endgültige Annuitätsverpilichtung
 zu übernehmen, von den anderen in den Empfehlungen
 des Ausschusses enthaltenen Bestimmungen
 abhängig wäre, insbesondere davon, ob
die Annuitäten ganz ungeschützt sein sollten oder
ob ein Teil von ihnen für den Fall des Eintritts von
Finanz- oder Valutaschwierigkeiten aufschiebbar

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