gestaltet werden könnte. Dabei wurde die Anregung
 gegeben, daß es in einem solchen Fall erwünscht
 wäre, die Lage sofort von einem geeigneten
 unpolitischen Ausschuß prüfen zu lassen.
Dieser Ausschuß soll beratende Befugnisse gegenüber
 den beteiligten Regierungen haben und sofort
möglichst unauffällig zusammentreten, ohne daß
seine Einsetzung im Wege langwieriger diplomatischer
 Verhandlungen abgewartet werden müßte.
Es wurde alsbald erkannt, daß bei dem unmittelbaren
 Zusammenhang der Höhe der für Deutschland
 annehmbaren Last mit den erwähnten Bedingungen
 letztere zuerst untersucht werden müßten.
Abs. 33. Zu gleicher Zeit wurde anerkannt,
daß die Möglichkeit, geringere Annuitäten als die
des Dawes-Plans anzunehmen, davon abhängen
würde, mit welcher Sicherheit und Leichtigkeit
die Gläubiger die Verpflichtungen unter nichtpolitischen
 Bedingungen kommerzialisieren könnten.
Abs. 34. Die auf Grund des Dawes-Plans in
Kraft gesetzte Regelung, um einen Teil der Annuität
 durch Sachlieferungen abzudecken, erforderte
 eine Betrachtung unter zwei Gesichtspunkten:

Abs. 35. a) dem der Ersetzung des bestehenden
 durch ein elastischeres Verfahren, das, wie
bereits der Dawes-Ausschuß empfohlen hat, nicht
politisch sein soll,
Abs. 36. b) dem der allmählichen Beendigung
des Systems, sobald es sich mit den tatsächlichen
Verhältnissen und mit den Interessen Deutschlands
 verträgt, da die deutsche Wirtschaft sich
während der vergangenen Jahre allmählich auf
dieses System eingestellt hat und durch seine zu
plötzliche Beendigung wirtschaftliche Nachteile
entstehen könnten.
Abs. 37. Bei den Untersuchungen dieser Fragen
 stellte sich heraus, daß sie alle auf einen
Punkt zusammenliefen, nämlich die Beschaffenheit
 der Stelle, die als Zentrale für die verschiedenen
 Aufgaben des neuen Planes tätig zu sein
hätte.