Abs. 38. Bei der Prüfung der Frage der Ersetzung
 der gegenwärtigen Einrichtungen und
Kontrollen des Dawes-Plans (d.h. der Tätigkeit
des Generalagenten und der verschiedenen Kommissare
 in Berlin und der einschlägigen Aufgaben
der Reparationskommission) durch eine finanzielle,
 unpolitische Stelle im Auslande ergab sich
alsbald die Notwendigkeit eines Treuhänders, an
den Deutschland die Zahlungen in fremder Währung
 und in Reichsmark zu leisten hätte und von
dem die Verteilung an die zuständigen Empfänger
durchzuführen wäre.
Abs. 39. Zweitens ließen die Fragen der Mobilisierung
 und Kommerzialisierung eine gemeinsame
 Zentralstelle notwendig erscheinen, die sich
der Ausgleichung und Ueberwachung der verschiedenen
 Maßnahmen zu widmen hätte. Eine
solche Stelle würde offensichtliche Vorteile haben,
wenn sie zu einer Dauereinrichtung würde.
Abs. 40. Drittens machte die Fortdauer der
Sachlieferungen eine besondere Einrichtung für
ihre Handhabung und Ueberwachung, jedenfalls
noch für einen bestimmten Zeitraum, notwendig.
Abs. 41. Wir haben schon die Frage erörtert,
ob die Einrichtung eines beratenden Ausschusses
erwünscht sei, der bei einer Aufschuberklärung
für den aufschiebbaren Teil der Annuität die jeweils
 notwendigen Maßnahmen treffen könnte.
Eine ständige Zentralstelle könnte ihren Aufgabenkreis
 auch auf die Einberufung eines solchen
beratenden Ausschusses erstrecken, der internationalen
 Charakter haben und einen festen Bestandteil
 dieser Zentralstelle bilden würde, um die
Lage zu untersuchen, die einen Aufschub notwendig
 gemacht hat oder die durch einen Aufschub
 selbst herbeigeführt worden ist.
Abs. 42. Außerdem führte die Möglichkeit, daß,
sei es ausnahmsweise oder regelmäßig im Rahmen
des Plans, Verpflichtungen in Mark innerhalb
Deutschlands erfüllt werden würden, dazu, ein
Finanzinstitut zu schaffen, das im Einvernehmen

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