Mill. RM
1 653,9
I 662,3
665,7
668,4
675,0
678,7
685,4
695,5
700,4
711,3
687,6
691,8
703,3
683,5
925,1
931.4
897,3
Abs. 89. Von obigen Annuitäten soll der Betrag
 von 660 Millionen RM jährlich ungeschützt,
d. h. ohne irgendein Recht zu einem Aufschub
irgendwelcher Art in gleichen monatlichen Teilbeträgen
 in ausländischer Währung zahlbar sein.
Auf diesen Betrag von 660 Millionen RM werden
die jeweils für den Dienst der Deutschen Auswärtigen
 Anleihe von 1924 benötigten Summen
angerechnet**).
Abs. 90. Der Rest der Annuität soll in gleichen
monatlichen Teilbeträgen in ausländischer Währung
 zahlbar sein; er unterliegt jedoch den in Anlage
 IV dieses Planes dargelegten Vorbehalten
über Transfer- und Zahlungsaufschub‘!®).
Abs. 91. Die deutsche Regierung verpflichtet
sich für die Zwecke dieser Bestimmungen. wie
14) Durch Ziffer VII der Anlage I zum Haager Protokoll
vom 31. August 1929 ist der Gesamtbetrag der ungeschützten
Annuität auf 612 Millionen Reichsmark jährlich ausschließlich
der jeweils für den Dienst der Deutschen Aeußeren Anleihe
1924 erforderlichen Beträge festgesetzt worden: vgl. Anm.
22 auf Seite 88.
15) Die Anlage IV enthält die Bedingungen für den
Transfer- und den Zahlungsaufschub. Sie sind aufgenommen
in die auf S, 113 ff. abgedruckte Schuldbescheinigung des
Deutschen Reichs.

z{