Gesichtspunkte sowie unter gebührender Berücksichtigung
 der Rechte der anderen einen Anteil
an den Dawes-Annuitäten besitzenden Länder*®)
vereinbart worden sind, finden sich in Anlage
 VI”), die sie als einen untrennbaren Teil
dieses Berichtes betrachten.

Zusammensetzung der Aunuitäten.
38 (a) Quellen und Sicherheiten.
Abs. 98. 1, Die Annuitäten sollen aus zwei
Quellen fließen, nämlich:
1. Der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft.
2. Dem Reichshaushalt,
Abs. 99. Nach sorgfältiger Prüfung der von
den deutschen Sachverständigen gemachten Vor-Schläge
 gelangte der Ausschuß zu der Ansicht, daß
die von ihm empfohlenen Annuitäten nicht in vollem
 Umfange aus dem deutschen Reichshaushalt
entnommen werden sollten, sondern das eine der
durch den Dawes-Plan geschaffenen Zahlungsquellen,
 nämlich die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft,
 beizubehalten sei. Indessen wünscht der
Ausschuß klarzustellen, daß die Beibehaltung eines
Beitrages der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
nicht nur vom Standpunkte der Sicherheit aus,
sohdern auch als geeignetes Mittel zur Aufbrinzung
 der erforderlichen Einnahmen empfohlen
wird.

Abs. 100. Der Ausschuß hat weiterhin die
Lage hinsichtlich der verpfändeten Einnahmen
untersucht, Da diese Einnahmen als Nebensicherheit
 für den Dienst der Deutschen Auswärtigen
Anleihe von 1924 verpfändet sind, erachtet er es
für unmöglich, ihre Freigabe zu empfehlen. Er ist
aber der Meinung, daß es zweckmäßig wäre, wenn
die Deutsche Regierung mit den Treuhändern der

16) Griechenland, Portugal, Polen, Rumänien, Serbien,
Japan und die Vereinigten Staaten von Amerika,
17) Anlage VII enthält die Verteilung der Annuitäten
unter den Gläubigerländern.

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