schen Industrie ausgehändigt worden. Diese
Schuldverschreibungen sind mit 5 v. H. jährlich
verzinslich und vom 1. September 1927 ab mit
jährlich 1 v. H. zuzüglich der durch die Tilgung
ersparten Zinsen zu tilgen. Kapital, Verzinsung
und Tilgung sind von der Reichsregierung gewährleistet.
 Der derzeitige Beitrag zur Annuität
aus den Industrieobligationen beziffert sich demgemäß
 auf 300 Millionen GM.
Diese Sonderbelastung unterscheidet sich, abgesehen
 von den Umständlichkeiten, die sie in der
Gesetzgebung mit sich bringt, und der Erhebungsart,
 in keiner Weise von der gewöhnlichen Besteuerung.
 Wir empfehlen, daß sie beseitigt und
daß bei der Verteilung der steuerlichen Erleichterungen,
 zu deren Durchführung unser Plan die
Deutsche Regierung instand setzen wird, die Aufhebung
 berücksichtigt wird.
Abs. 111. 5. Die Belastung des
Reichshaushalts. — Nach dem Dawes-Plan
 beziffert sich der Beitrag aus dem Reichshaushalt
 in dem zur Zeit laufenden fünften Annuitätsjahre
 auf 1250 Millionen GM, d.h. die
Hälfte der gesamten Normalannuität. Dieser Beitrag
 bildet eine Belastung des Haushalts in seiner
Gesamtheit und ist besonders durch die Verpfändung
 der Einnahmen aus Zöllen, Bier, Tabak,
Zucker und Branntwein zu Händen des Kommissars
 für die verpfändeten Finnahmen gesichert.
Diese Einnahmen werden von den Erhebungsstellen
 unmittelbar auf das Konto des Kommissars
bei der Reichsbank eingezahlt. Aus den auf seinem
Konto angesammelten Geldern überweist der
Kommissar so früh wie möglich in jedem Monat
ein Zwölftel des jährlichen Haushaltsbeitrags auf
das Konto des Generalagenten bei der Reichsbank.
Die alsdann noch verbleibenden Beträge werden
in jedem Monat ohne weiteres von ihm auf das
Konto der Deutschen Regierung bei der ‚Reichsbank
 übertragen. Nach dem vorliegenden Plane
wird das einzuschlagende Verfahren im einzelnen
von dem in Anlage V vorgeschlagenen Organi-57

