sationskomitee ausgearbeitet werden, nötigenfalls
unter Berücksichtigung der von dem Treuhänder
der Anleihe von 1924 etwa angenommenen Vereinbarungen.

Abs. 112. Während der Beitrag der Deutschen
Reichsbahn-Gesellschaft sich 37 Jahre lang auf
die feste Summe von 660 Millionen RM beläuft,
ändert sich die Belastung des Reichshaushalts mit
dem Gesamtbetrage der Annuität. Im zweiten
Jahre beträgt sie 1136 400 000 RM und erreicht
im 37. Jahre den Höchstbetrag von 1768 800 000
Reichsmark. Danach hört der Beitrag der Reichsbahn-Gesellschaft
 auf, die Annuität fällt stark, und
für den Rest der Geltungsdauer des Planes wird
die Verbindlichkeit Deutschlands durch den Haushaltsbeitrag
 gedeckt.
Abs. 113. Die Durchschnittszunahme des Haushaltsbeitrages
 während der ersten 20 Jahre beträgt
 etwa 24 Millionen RM jährlich, d.h. etwa
0,24 v. H. der Gesamteinkünfte des Reichshaushalts,
 die zur Zeit nur wenig unter 10 Milliarden
liegen. Diese maßvolle und allmähliche Zunahme
des Haushaltsbeitrages nach dem Plan für die endgültige
 Regelung sollte in normalen Jahren ohne
Rückgriff auf zusätzliche Besteuerung gedeckt
werden können. In der Tat macht die beträchtliche
 Verringerung des Haushaltsbeitrages im Vergleich
 mit dem Dawes-Plan eine sofortige Wiederaufnahme
 des seit 1924 in Angriff genommenen
Steuererleichterungsprogramms möglich. Der
Ausschuß hofit, daß weitere Steuererleichterungen
und eine endgültige Reparationsregelung sich als
ein starker Anreiz zur Steigerung der Spartätigkeit
 erweisen und damit wesentlich die Bildung
von neuem Kapital im Innern fördern werden. das
Deutschland noch braucht.

8(b) Ansteigende Annuität.
Abs. 114. Die Verfasser des Dawes-Plans
ylaubten, mit einer sicheren, wesentlichen und fortschreitenden
 Steigerung des Wohlstands in
Deutschland rechnen zu können, die sich nicht nur

RA