Abs. 157. Der von dem Ausschuß für eine
endgültige Lösung der Reparationsirage entworfene
 Plan bringt gleichzeitig eine Herabsetzung
der bestehenden Verpflichtungen Deutschlands
und eine wesentliche Veränderung seines finanziellen
 und politischen Status. Soweit die Gläubiger
 wesentliche Vorteile in bezug auf den Nominalbetrag
 der unter dem zur Zeit geltenden
System geschuldeten Zahlungen aufgeben, tun sie
dies nur, weil sich aus der praktisch innerhalb
einer angemessenen Frist gesicherten Kommerzialisierung
 und Mobilisierung eine Steigerung
des wirklichen inneren Wertes ergibt und wegen
der psychologischen Auswirkung der neuen Regelung
 in finanzieller und wirtschaftlicher Beziehung.


Abs. 158. Zu den Aenderungen, die als ganz
besonders wichtig angesehen werden, gehören
folgende:
Abs. 159. 1. Festsetzung der Zahlungsperiode
 und der Verpflichtunzen.

Der Dawes-Plan sieht im Wege des Wohlstandsindex
 steigende Annuitäten vor, deren Anzahl
 nicht festgelegt ist. Das neue Programm
schreibt eine endgültige Zahl von festen Annuitäten
 vor.
Abs. 160. 2. Verschwinden des Wohlstandsindex.

Im gegenwärtigen Zeitpunkt können nur sehr
weit auseinandergehende Schätzungen über die
schließliche Auswirkung des Wohlstandsindex
vorgenommen werden. Er konnte unter keinen
Umständen zum Vorteil Deutschlands ausschlagen.
 Der Nutzen der Beseitigung dieses Elementes
 der Ungewißheit liegt deshalb ganz auf
seiten Deutschlands.
Abs. 161. 3. Wiederherstellung der
finanziellen Unabhängigkeit.
Nach dem Dawes-Plan kann Deutschland die
Erfüllung seiner Verpflichtungen durch Zahlung

RO mn