in Reichsmark nur infolge des Systems des Transferschutzes
 erreichen, das ein bestimmtes Maß
auswärtiger Kontrolle bedingt. Dies hat ungünstige
 Wirkungen für den deutschen Kredit und
die finanzielle Unabhängigkeit Deutschlands zur
Folge, durch die jede Mobilisierung der deutschen
Schuld schwierig, wenn nicht unmöglich gemacht
wird, Der neue Plan würde den Hauptzweck, zu
dessen Erreichung er ins Leben gerufen worden
ist, verfehlen, wenn er diese Bestimmung nicht
beseitigen und es Deutschland nicht selbst überlassen
 würde, seinen finanziellen Verbindlichkeiten
 unter eigener uneingeschränkter Verantwortung
 Genüge zu leisten.
Abs.162. 4. Aufschub-Schutzmaßnahmen.


Falls trotzdem ein außergewöhnlicher Notstand
 den normalen Ablauf des Wirtschaftslebens,
auf den der Plan zugeschnitten ist, unterbrechen
sollte, so kann Deutschland aus eigener Entschlie-Bung
 gewisse Maßnahmen zur vorübergehenden
Erleichterung ergreifen.

Abs. 163. Die Annuität zerfällt in zwei Teile,
von denen einer einem Transfer- und Aufbringungsaufschub
 unterliegt. Deutschland hat auf
diese Weise unter bestimmten Umständen die
Möglichkeit, seine Zahlungsbilanz zeitweilig zu
entlasten. Es genießt so tatsächlich die Vorteile
einer Art von Transferschutz ohne die damit verbundenen
 Beschränkungen.

Abs. 164. 5. Sachlieferungen.
Während der Dawes-Plan die Sachlieferungen
nur widerstrebend als Notbehelf angenommen hat,
hat der neue Plan trotz des Wunsches der Gläubigerländer,
 über ihre Anteile an den Annuitäten
frei verfügen zu können, anerkannt, daß es unzweckmäßig
 sein würde, das zur Zeit in Kraft befindliche
 System plötzlich abzuschaffen. Die
Gläubiger haben daher noch 10 Jahre lang Sachlieferungen
 abzunehmen. Die Höhe der Sachliefe-Q1

