wieder‘ gutzumachende Schädigung des Kredits
der beteiligten Länder eine Störung oder Behinderung
 erfahren. Diese Sicherheit sollte es ermöglichen,
 die auf Grund des zur Zeit geltenden
Planes zum Schutze der Rechte der Gläubiger
vorgesehenen Garantien auf das Mindestmaß zu
beschränken, das für die schnelle und reibungslose
 Kommerzialisierung des mobilisierbaren Teils
der Annuität unerläßlich ist. ;
Abs. 167. 8. Zusammenfassung.
Durch den vorgeschlagenen Plan wird das
von dem Dawes-Plan begonnene Werk iortgesetzt
 und vervollständigt, das im Jahre 1924
wegen der damaligen Lage Deutschlands und der
übrigen Länder nur in einem allgemeinen Umriß
angedeutet werden konnte, Durch die endgültige
Herabsetzung und die Festsetzung der deutschen
Schuld, durch die Einführung einer steigenden
Annuitätenreihe sowie durch die Erleichterungen,
welche die neue Bank für die ungestörte Entrichtung
 der Annuitäten bietet, verleiht der neue Plan
der deutschen Reparationsschuld endgültig den
gleichen Charakter wie den übrigen internationalen
 Regelungen. Wenn er auch eine fühlbare
Herabsetzung der Zahlungen an die Gläubigerländer
 gegenüber dem bedingt, was bei weiterer
Geltung des Dawes-Plans vielleicht zu erwarten
gewesen wäre, so schaltet er doch zu gleicher
Zeit die dem Dawes-Plan innewohnenden Unsicherheiten
 aus, die den Interessen des Schuldners
 wie der Gläubiger gleich abträglich waren,
und setzt an deren Stelle eine endgültige Regelung,
 nach welcher der Schuldner den genauen
Umfang seiner Verpflichtungen kennt.
Kapitel 12.
Schlußbemerkungen.
Abs. 168. Es war unsere Aufgabe, Vorschläge
für finanzielle Verpflichtungen zu machen, die
unter Berücksichtigung der damit verbundenen
Bedingungen und Schutzbestimmungen innerhalb