der Zahlungsfähigkeit Deutschlands bleiben, und
wir glauben, daß wir diese Aufgabe erfüllt haben.
Wir sind uns der Verantwortung, die in dieser
Erklärung liegt, bewußt und klar darüber, wieviel
von der künftigen Haltung der Völker zueinander
abhängt, die nach der Ratifizierung durch ihre Regierungen
 Vertragsparteien der vorliegenden Regelung
 werden sollen. Denn die Lösung des Reparationsproblems
 ist nicht nur eine Aufgabe
Deutschlands, sondern liegt im gemeinschaftlichen
Interesse aller beteiligten Länder und verlangt
die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Würde ihre
Haltung den Charakter von Feindseligkeiten oder
auch nur von Mißtrauen tragen oder das Bestreben
 zeigen, einseitige wirtschaftliche Diskriminierungen
 herbeizuführen oder fortzusetzen, so
wird eine bei gutem Willen wohl durchführbare
Regelung Irüher oder später Schwierigkeiten begegnen,
 So daß die langwierige, mühsame und geduldige
 Arbeit des Wiederaufbaus Europas eine
dauernde Verzögerung erleiden würde. Denn
ohne guten Willen und ohne gegenseitiges Vertrauen
 sind alle Vereinbarungen und alle Garantien
 wertlos. Wenn andererseits unsere Vorschläge
 von allen Beteiligten mit gutem Willen
angenommen werden und die Welt in den
schöpferischen Wert dieses Uebereinkommens
Vertrauen setzt, dann kann vernünftigerweise
kein Zweifel daran bestehen, daß die Vereinbarung
 voll erfüllt werden kann und daß die
beteiligten Länder einen höheren Stand wirtschaftlicher
 Stabilität und gegenseitigen Verständnisses
 erreichen werden als je zuvor.
Abs. 169. Schließlich möchten wir wie unsere
Vorgänger im Dawes - Ausschuß folgendes feststellen:


„... Wir betrachten unseren Bericht als ein
unteilbares Ganzes. Nach unserer Meinung ist
ein Erfolg nicht möglich, wenn man sich von unseren
 Vorschlägen einzelne bestimmte heraussucht
 und annimmt, die übrigen aber verwirft, und
wir möchten keine Verantwortung für die Ergeb-WA

