ill. Haager Protokoll vom 31. Auguft 1929
über die grundläßliche Annahme des
Sachverftändigenplans vom 7. Juni 1929”).

PROTOKOLL

Beteiligte Regierungen.
i. Die Vertreter der Deutschen Reichsregierung,
 der Regierung Seiner Majestät des Königs
der Belgier, der Regierungen Seiner Britannischen
Majestät im Vereinigten Königreich, im Dominium
Kanada, im Australischen Bund, in der Südafrikanischen
 Union, im Dominium Neuseeland und der
Regierung von Indien, der Regierung der Französischen
 Republik, der Regierung der Griechischen
Republik, der Regierung Seiner Majestät des
Königs von Italien, der Regierung Seiner Majestät
des Kaisers von Japan, der Regierung der Republik
 Polen, der Regierung der Republik Portugal,
 der Regierung Seiner Majestät des Königs
von Rumänien, der Regierung Seiner Majestät des
Königs der Serben, Kroaten und Slowenen und
der Regierung der Tschechoslowakischen Republik
 zusammen mit dem Vertreter der Regierung
 der Vereinigten Staaten von Amerika in der
Figenschaft eines Beobachters mit besonders begrenzten
 Vollmachten haben sich unter dem Vor-21)

 Das Protokoll mit seinen Anlagen ist durch Artikel I
des Gesetzes über die Haager Konferenz vom 13. März 1930
(Reichsgesetzblatt II S. 45) genehmigt worden, ;

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