sätzlichen Annahme nicht entgegenstehen. Diese
Bemerkungen sind in dem Protokoll der Finanzkommission
 vom 30, August 1929 niedergelegt.
Der Präsident stellt ferner fest, daß eine Abmachung
 zustande gekommen ist, wonach der
Ueberschuß des unbedingten Teils der im Sachverständigenbericht
 vorgesehenen Annuitäten,
deren Verteilung von den Regierungen ‚geregelt
werden sollte, folgendermaßen verteilt werden
soll:

Britisches Reich .
Japan 20
Königreich der Serben, Kroaten
und Slowenen
Portugal „os

RM
55 000 000
6 600 000

„6000 000
. + . 2400000
zusammen . . . 70000 000

Bildung der Organisationskomitees.

3. Die Konferenz nimmt Kenntnis von der Bildung
 des Organisationskomitees für die Anpassung
 der nach dem Dawes-Plan erlassenen Gesetze
 entsprechend Anlage V*®) des Sachverständigenberichts
 und ist der Meinung, daß das im
Abschnitt IH der Anlage I**) des Sachverständigenberichts
 erwähnte Organisationskomitee für
die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
sobald als möglich eingesetzt werden soll.

Einsetzung von Sachverständigenausschüssen.

4. Die Konferenz beschließt die Einsetzung von
Sachverständigenausschüssen, die ins einzelne
gehende Vorschläge über folgende Punkte vorbereiten
 sollen:

a) Die Ausarbeitung einer neuen Verfahrensvorschrift
 für Sachleistungen und die Anregung
aller notwendigen Maßnahmen, um für die

a Vgl. die Fußnote 19 auf Seite 66,
4) Vgl. die Fußnote 12 auf Seite 45.

x