Notwendigkeit der Gründung der Bank für Internationalen
 Zahlungsausgleich fest. Sie erkennen
ihr die Rechtspersönlichkeit mit dem Tage zu, an
dem sie gemäß den Statuten gegründet wird, wie
sie dem Grundgesetz der Bank beigefügt sind, das
den Gegenstand des mit der Regierung der
Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossenen
 Abkommens bildet??).

Artikel VII
Schuldbescheinigung des Deutschen Reichs und
Bescheinigung der Reichsbahngesellschaift.

Die Deutsche Regierung wird der Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich in ihrer Eigenschaft
 als Beauftragte der Gläubigermächte die in
der Anlage HI enthaltene Schuldbescheinigung“®)
übergeben.
Zugleich steht die Deutsche Regierung dafür
ein, daß die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft der
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich die in
Anlage IV erwähnte. Bescheinigung?!) übergeben
wird,

29) Abkommen mit der Schweiz über die Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich vom 20. Januar 1930, genehmigt
 durch Artikel II des Gesetzes über die Haager Konferenz
 vom 13. März 1930 (Reichsgesetzblatt II S. 45, 289),
durch das sich die Schweiz verpflichtete, das dem Abkommen
 beigefügte Grundgesetz über die Errichtung der Bank
zu erlassen. Die durch dieses Gesetz rechtswirksam gewordenen
 Statuten der Bank sind im Reichsgesetzblatt II
von 1930 auf Seite 297 ff. abgedruckt.
%) Abgedruckt Seite 113 ff, Die Bescheinigung ist der
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel am
17. Mai 1930 von einem Vertreter der Reichsschuldenverwaltung
 übergeben worden.
31) Durch diese Bescheinigung bestätigt die Deutsche
Reichsbahngesellschaft, daß sie als Beitrag zu den vom
Reich aufzubringenden Jahreszahlungen für Reparationszwecke
 eine Reichssteuer im Betrage von jährlich 660 Milliocnen
 Reichsmark zu entrichten hat. Diese Steuer ist in
monatlichen Teilbeträgen von 55 Millionen RM auf das Konto
der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich bei der
Reichsbank zu zahlen. Die Zahlungen beginnen am 1. Ok-