Schlußbestimmung,
Herr Henri Jaspar, Belgischer Ministerpräsident,
 wird in seiner Eigenschaft als Präsident
der Haager Konferenz 1930 jeder der unterzeichneten
 Regierungen unmittelbar nach der Unterzeichnung
 eine beglaubigte Abschrift des gegenwärtigen
 Abkommens übermitteln. (Dieser Ausdruck
 umfaßt hier und überall da, wo der Zusammenhang
 es zuläßt, auch die beigefügten An-Jagen.)
 Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen
 sind der französische und der englische
Wortlaut in gleicher Weise maßgebend.
Bei den in Artikel VII behandelten Bescheinigungen
 und bei den in Artikel IX des gegenwärtigen
 Abkommens erwähnten deutschen
Gesetzen ist jedoch ausschließlich der deutsche
Wortlaut und, soweit es sich um die Anlage XI
handelt, der englische Wortlaut allein maßgebend.
Das gegenwärtige Abkommen soll ratifiziert
und die Ratifikationsurkunden sollen in Paris bei
der Französischen Regierung hinterlegt werden.
Die Mächte, deren Regierung ihren Sitz außerhalb
 Europas hat, können sich darauf beschränken,
 die Französische Regierung durch
ihren diplomatischen Vertreter in Paris von der
Ratifikation zu benachrichtigen; in diesem Falle
übermitteln sie ihre Ratifikationsurkunde sobald
als möglich.
Der Neue Plan tritt in Kraft und gilt als in
Gang gesetzt, an dem Tage, an dem die Reparationskommission
 und der Vorsitzende der Kriegslastenkommission
 im Einvernehmen miteinander
festgestellt haben:
li. die Ratifikation des gegenwärtigen Abkommens
 durch Deutschland und die Verkündung
der deutschen Gesetze gemäß den in Betracht
kommenden Anlagen*?);
42) Die deutschen Gesetze sind am 13. März vom Reichspräsidenten
 unterzeichnet und in der am 19. März 1930 in
Berlin ausgegebenen Nr. 7 des Reichsgesetzblattes II von
1930 veröffentlicht worden. Die deutsche Ratifikationsurkunde
 wurde am 26. März 1930 in Paris bei der Französischen
 Regierung hinterlegt.
1089 —