Während der normalen Durchführung des
Neuen Planes stellt die Quittung, die für die von
der Deutschen Regierung .oder für sie auf das
Konto der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
 zur Ausführung des Neuen Planes geleisteten
 Zahlungen Gutschrift in Reichsmark gibt, eine
vollständige und ausreichende Entlastung von den
Verpflichtungen der Deutschen Regierung hinsichtlich
 dieser Zahlungen dar.
Wenn der Transfiferaufschub ganz oder teilweise
 wirksam ist, stellt die Quittung, die Gutschrift
 in Reichsmark gibt, eine vollständige und
ausreichende Entlastung von den Verpflichtungen
der Deutschen Regierung bezüglich aller Zahlungen
 auf das Treuhänder-Annuvitätenkonto in anderen
 Währungen als Reichsmark und bezüglich
solcher Reichsmarkzahlungen dar, die nach Meinung
 der Bank als laufende Mittel für die Sachleistungen
 verwendet werden. Bezüglich des
Restes hat die Quittung lediglich die Bedeutung
eines zeitweiligen Anerkenntnisses.
5. Die Deutsche Regierung übernimmt die
Verpflichtung, daß die Reichsmark gemäß Artikel
 31 des Bankgesetzes vom 30. August 1924
in Gold oder Devisen einlösbar ist und bleibt, und
daß die Reichsmark unter allen Umständen für
die allgemeinen Zwecke des Neuen Planes eine
Münzparität von !/2700 kg Feingold, wie es im
Münzgesetz vom 30. August 1924 vorgeschrieben
ist, haben und behalten soll.
Beträge, die auf das Treuhänder-Annuitätenkonto
 in anderen Währungen als Reichsmark eingezahlt
 werden, werden unbeschadet der Bestimmungen
 des vorhergehenden Absatzes in Reichsmark
 zu dem durchschnittlichen Mittelkurs der
Berliner Börse während der letzten 15 Tage vor
dem Zahlungstage berechnet.

TIL
Annuitätenkupons.
I. Dieser Schuldbescheinigung sind Kupons angehängt,
 von denen jeder den Gesamtbetrag einer

117