Das letzterwähnte Abkommen sieht vor,
daß die Gläubigerregierungen die notwendigen
Schritte tun sollen, um die gebotene Anschaffung
der zur Durchführung der Bestimmungen dieses
Absatzes erforderlichen Summen sicherzustellen.
In Ansehung dieses wird in der gegenwärtigen
Vereinbarung folgendes beurkundet und erklärt:

Verpflichtung des Reichs,
Die gegenwärtige Vereinbarung und alle auf
ihrer Grundlage ausgegebenen Schuldverschreibungen
 verpflichten rechtsgültig das Deutsche
Keich und seine jeweils im Amte befindliche Rerierung.


LE.

Einteilung der Anleihe.

Der Gesamtnennbetrag der Anleihe soll verkörpert
 werden in Reichsmarkschuldverschreibungen
 im Betrage von
„36.000.000 Reichsmark“ (nachstehend als „Die
Reichsmarkschuldverschreibungen‘“ angeführt), in
Dollarschuldverschreibungen im Betrage von
„98.250.000 Dollar‘ (nachstehend als „Die Dollarschuldverschreibungen‘“
 angeführt), in Belgaschuldverschreibungen
 im Betrage von
„35.000.000 Belgas‘“‘ (nachstehend als „Die
Belgaschuldverschreibungen“ angeführt), inFrancschuldverschreibungen
 im Betrage von
„2.515.000.000 Francs“ (nachstehend als „Die
Francschuldverschreibungen‘“ angeführt)”), in
Sterlingschuldverschreibungen im Betrage von

52) Um einen Begriff von dem Umfang allein des französischen
 Abschnitts zu geben, sei darauf hingewiesen, daß
für Frankreich 2515000 Stück zu je 1000 Francs Nennwert
 zu liefern sind. Ein plastisches Bild von der Menge
der hierfür herzustellenden Wertpapiere, von denen jedes
einzelne genau nach Nummer und Zinsscheinen vor Ablieferung
 nachgeprüft werden muß, erhält man, wenn man sich