Monats Juni KEintausendneunhundertundeinunddreißig
 zu Ende gehenden Finanzijahr feste Bruttojahresbeträge
 bereitgestellt werden, und zwar
von jeweils

2.339.097,48 Yeichsmark,
6.383.786,87 Dollar,
2.274.122,55 3elgas,
163.411.948,95 Francs,
779.699,16 Pfund Sterling,
4.743.169,89 Holländische Gulden,
7.147.242,30 Lire,
7.147.242,30 Schwedische Kronen und
5.977.693,56 Schweizer Franken.

Jedoch soll in jedem Finanzjahre nach einer gemäß
 Artikel XII der gegenwärtigen Vereinbarung
 vorgenommenen teilweisen Tilgung von
Schuldverschreibungen die Summe eines jeden
der genannten festen Bruttojahresbeträge herabgesetzt
 werden. Die Herabsetzung erfolgt auf
eine Summe, die zu dem festen Bruttojahresbetrage
 des Jahres, an dessen Abschluß eine solche
teilweise Tilgung stattfindet, im gleichen Verhältnis
 steht, in dem der Nominalbetrag der
Reichsmarkschuldverschreibungen, Dollarschuldverschreibungen,
 Belgaschuldverschreibungen,
Francschuldverschreibungen, Sterlingschuldverschreibungen,
 Guldenschuldverschreibungen, Lireschuldverschreibungen,
 Kronenschuldverschreibungen
 und Schweizer Frankenschuldverschreibungen,
 die nach einer solchen teilweisen Tilgung
je nach Lage des Falles noch im Umlauf sind, zu
dem Nominalbetrag der Reichsmarkschuldverschreibungen,
 Dollarschuldverschreibungen, Belgaschuldverschreibungen,
 Francschuldverschreibungen,
 Sterlingschuldverschreibungen, Guldenschuldverschreibungen,
 Lireschuldverschreibungen,
 Kronenschuldverschreibungen oder Schweizer
 Frankenschuldverschreibungen steht, die je
nach Lage des Falles ohne eine solche teilweise
Tilgung noch im Umlauf sein würden. Für die
Tilgung gelten folgende Bestimmungen:

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