den anderen Finanzinstituten, zu dem Zinssatz
oder den wechselnden Zinssätzen und allgemein
zu den Bedingungen eingezahlt werden, welche
die Bank nach ihrem alleinigen Ermessen für
richtig erachtet. Die Bank kann mit diesen Geldern
 auch kurzfristige Regierungsschuldverschreibungen
 ankaufen und im Portefeuille behalten,
 und alle Zinsen oder sonstigen Einkünfte
sollen, sobald sie bei der Bank tatsächlich eingegangen
 sind, den Geldbeträgen, die in der Hand
oder in der Kontrolle der Bank sind, zugeschlagen
werden und sollen die Wirkung haben, die
Deutsche Regierung in diesem Ausmaße: von ihren
Verpflichtungen auf Grund der vorstehenden Bestimmungen
 der gegenwärtigen Vereinbarung zu
entlasten oder zu befreien.

Steuerfreiheit,

XVIL

Kapital und Zinsen aller für die Anleihe ausgegebenen
 Schuldverschreibungen sollen von der
Deutschen Regierung ohne Abzug für alle gegenwärtigen
 oder zukünftigen deutschen Steuern,
Stempel- oder anderen Gebühren oder öffentlichen
Lasten irgendwelcher Art zur Auszahlung gebracht
 werden; auch sollen weder diese allgemeine
 Schuldverschreibung noch irgendeine
Schuldverschreibung oder irgendein anderes
Schriftstück oder Brief, die auf diese Anleihe
Bezug haben, irgendwelchen deutschen EFintragungsgebühren,
 Stempelabgaben oder sonstigen
ähnlichen Abgaben unterworfen sein. Kapital und
Zinsen der Schuldverschreibungen werden wie in
Friedens-, so auch in Kriegszeiten zur Auszahlung
gelangen und ohne Rücksicht darauf, ob die Inhaber
 der Schuldverschreibungen Angehörige
eines dem Deutschen Reich freundlich oder feindlich
 gesinnten Staates sind; auch werden ‚die
Schuldverschreibungen in keinem Falle mit Beschlag
 belegt oder sequestriert werden.

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