IX. Deutfch-Amerikanilches
Schuldenabkommen vom 23. Juni 1930.

Abkommen*®®).

Geschehen . ...2 0.00... . . . 1930
in der Stadt Washington, Distrikt Columbia, zwischen
 der Regierung des Deutschen Reichs, im
Folgenden Deutschland genannt, einerseits und
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
 im Folgenden Vereinigte Staaten genannt.
andererseits.
Da Deutschland gemäß den Bestimmungen des
Waffenstillstandsvertrags vom 11. November 1918
und des Berliner Vertrags vom 25. August 1921
verpflichtet ist, den Vereinigten Staaten die Ansprüche
 nebst Zinsen zu bezahlen, die von der auf
Grund des Abkommens vom 10. August 1922 eingesetzten
 deutsch - amerikanischen Gemischten
Kommission zugunsten der Regierung und der
Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten fiestgestellt
 worden sind und noch festgestellt werden
sollten:

56) Dem Abkommen, das nach seiner Schlußbestimmung
in Washington unterzeichnet werden soll, ist durch Artikel I
des Gesetzes vom ..13. März 1930 (Reichsgesetzblatt II
Seite 385) zugestimmt worden. Es wurde am 23. Juni 1930
in Washington von dem deutschen Botschafter von Prittwitz
und Gaffron und dem amerikanischen Schatzsekretär Mellon
unterzeichnet. Nach der Bekanntmachung vom 15. Juli 1930
(Reichsgesetzblatt II Seite 960) ist das: deutsch - amerikanische
 Schuldenabkommen am 23. Juni 1930 im Kraft
ryetreten.

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